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Urteil Mangel im Beschwerdeverfahren
Schlagworte
Mangel im Beschwerdeverfahren
Leitsatz
Hilft das erstinstanzliche Gericht der Beschwerde nicht ab, so ist diese Entscheidung jedenfalls dann zu begründen, wenn in der Beschwerde neue Tatsachen oder Gesichtspunkte vorgetragen werden, die das Erstgericht für widerlegt oder unerheblich hält.
(Leitsatz der Redaktion)
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