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Suchergebnis Urteilssuche (7481 - 7490 von 7807)

  1. 3 A 56/98 - Ausgangsbehörde; Abhilfebefugnis; Rücknahme von Verwaltungsakten; Ermessensfreiheit
    Leitsatz: 1. Die Ausgangsbehörde kann einem Widerspruch auch noch nach seiner Weiterleitung an die Widerspruchsbehörde gem. § 72 VwGO abhelfen. Diese Befugnis zur Abhilfe endet aber jedenfalls mit dem Erlaß eines etwaigen Widerspruchsbescheids, da das behördliche Verfahren damit abgeschlossen ist. 2. Die grundsätzlich bestehende Ermessensfreiheit bei der Rücknahme von Verwaltungsakten mit der Möglichkeit verschiedener, jeweils rechtmäßiger Entscheidungen ist notwendigerweise in den Fällen nicht mehr gegeben, in denen ein rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt Dritte in ihren Rechten verletzt und daher im Rechtsmittel- oder im Abhilfeverfahren aufgehoben werden muß.
    VG Dessau
    13.03.2001
  2. 2 A 442/92 - Neubauerneigentum; Bodenreformland; Vermögenswert; Kausalzusammenhang; Machtmissbrauch; Vermögensverlust; Besitzwechsel; Bewirtschaftungsaufgabe
    Leitsatz: 1. Neubauerneigentum an Bodenreformland ist ein rückerstattungsfähiger Vermögenswert. 2. Das Verlangen der DDR-Behörden gegenüber einem Ausreisewilligen, vor der Ausreise Vermögenswerte zu veräußern oder auf Eigentum zu verzichten, stellt eine unlautere Machenschaft im Sinne des Vermögensgesetzes dar. 3. Es fehlt an einem restitutionsrechtlichen Zusammenhang zwischen Machtmißbrauch und Vermögensverlust, wenn der Berechtigte das Bodenreformland nach den einschlägigen besitzwechselrechtlichen Vorschriften der DDR unabhängig von dem Verzicht allein deswegen verloren hätte, weil er die Bewirtschaftung der Nutzfläche aus Altersgründen aufgeben mußte. 4. Verdrängte Neubauern müssen denen gleichgestellt werden, die nach dem Bodenreformgesetz von 1990 Volleigentum erworben haben.
    VG Dessau
    10.08.1993
  3. 1 A 622/01 DE - Kostenerstattungsanspruch; Vorverfahren; Widerspruchsverfahren; Rechtsanwaltsgebühren; Zuständigkeit; Bindungswirkung; Verweisungsbeschluss
    Leitsatz: 1. Nach den gesetzlichen Kostenerstattungsregelungen in § 38 Abs. 2 Satz 2 VermG, § 80 Abs. 2 VwVfG, § 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO sind allein die Kosten, die durch die Beauftragung des Anwalts im Widerspruchsverfahren (Vorverfahren) entstehen, erstattungsfähig, nicht aber die im vorangehenden Verwaltungsverfahren entstandenen Kosten. 2. Ist dem Widerspruchsverfahren unter Beteiligung desselben Rechtsanwalts ein Verwaltungsverfahren vorangegangen, so ist die nach § 118 Abs. 1, § 119 Abs. 1 BRAGO einheitlich entstandene Gebühr auf das Verwaltungsverfahren einerseits und das Widerspruchsverfahren andererseits aufzuteilen. 3. Zur örtlichen Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts bei Nebenentscheidungen zu vermögensrechtlichen Streitfällen und zur Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses.
    VG Dessau
    11.12.2002
  4. 1 A 125/94 - Entziehungsvermutung; Vermutung verfolgungsbedingten Vermögensverlustes; Widerlegung der Entziehungsvermutung; Angemessenheit eines Kaufpreises; Kaufpreis
    Leitsatz: 1. Bei Veräußerung eines Vermögenswerts durch einen Juden gilt ohne zeitliche Einschränkung beginnend mit dem 30. Januar 1933 die Entziehungsvermutung des § 1 Abs. 6 Satz 2 VermG in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 lit. b REAO. Deren Widerlegung ist nur unter den Voraussetzungen des - entsprechend anwendbaren - Artikels 3 Abs. 2 REAO möglich. 2. Zur (hier verneinten) Angemessenheit eines knapp über dem Einheitswert liegenden Kaufpreises.
    VG Dessau
    07.03.1996
  5. IV K 521/92 - entschädigungslose Enteignung; Baulandenteignung; zeitlicher Anwendungsbereich des VermG
    Leitsatz: ...1. Das Gericht wendet das...
    VG Dresden
    05.05.1993
  6. II K 123/92 - Machtmissbrauch; Erbe; Vermögenseinziehung gegen Toten; besatzungsrechtliche Enteignung; besatzungshoheitliche Enteignung; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsaussschluss; SMAD-Befehl Nr. 124; SMAD-Befehl Nr. 64
    Leitsatz: Die gegen einen Toten gerichtete Vermögenseinziehung geht ins Leere und stellt keine Maßnahme auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage dar. Die tatsächlich den Erben treffende Enteignung beruht demzufolge auf Machtmißbrauch.
    VG Dresden
    15.01.1992
  7. 7 K 2410/96 - Redlichkeit; redlicher Erwerb; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Ausschlussgrund, Ausschließungsgrund; Erwerbsvorgang; verfolgungsbedingter Vermögensverlust; Verfolgungsvermutung
    Leitsatz: Bei der Redlichkeitsprüfung kann auch auf Umstände abgestellt werden, die sich auf einen früheren Erwerbsvorgang beziehen.
    VG Dresden
    21.01.1999
  8. 7 K 1056/01 - verfolgungsbedingter Vermögensverlust; Verfolgungsvermutung; angemessene Gegenleistung; Beweislast; Vermutungswiderlegung
    Leitsatz: 1. Die in § 1 Abs. 6 VermG normierte Vermutung des verfolgungsbedingten Vermögensverlustes bezieht sich nicht auf die Feststellungen zur Höhe des erlittenen Schadens und des schädigenden Ereignisses selbst. 2. Die Eigentumsvermutung des § 1006 Abs. 1 BGB gilt nicht für Aktien im Depot einer Bank, für die das Stimmrecht ohne Offenlegung ausgeübt werden konnte, ob es sich um eigenen Aktienbesitz oder Kundenaktien handelte.
    VG Dresden
    18.11.2004
  9. 5 K 919/93 - Unredlichkeit; unredlicher Erwerb; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Wohnraumlenkungsverordnung; Erwerb unter Verstoß gegen die Rechtsvorschriften der DDR; fahrlässige Unkenntnis
    Leitsatz: Bei einem Erwerb unter Verstoß gegen Vorschriften der Grundstücksverkehrsverordnung, der Wohnraumlenkungsverordnung und gegen die Weisung Nr. 09/1988 (Zuweisung einer Wohnung an ein nicht verheiratetes Paar) liegt regelmäßig Unredlichkeit vor.
    VG Dresden
    28.03.1995
  10. 5 K 2549/95 - besatzungshoheitliche Enteignung; Enteignungsverbot; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Rückübertragungsausschlus; Restitutionsausschluss
    Leitsatz: 1. Soweit eine Enteignung gegen ein besatzungshoheitliches Enteignungsverbot verstößt, ist das enteignete Vermögen zurückzugeben. 2. Zur Geschichte der Enteignungen in Sachsen.
    VG Dresden
    12.11.1997