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Urteil besatzungshoheitliche Enteignung
Schlagworte
besatzungshoheitliche Enteignung; Enteignungsverbot; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Rückübertragungsausschlus; Restitutionsausschluss
Leitsätze
1. Soweit eine Enteignung gegen ein besatzungshoheitliches Enteignungsverbot verstößt, ist das enteignete Vermögen zurückzugeben.
2. Zur Geschichte der Enteignungen in Sachsen.
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