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Suchergebnis Urteilssuche (7461 - 7470 von 7807)

  1. 1 K 777/96 - Ersatzgrundstück; Darlegungspflicht; Grundstückssituation
    Leitsatz: 1. Maßgeblich für die Fähigkeit der Kommune, ein Ersatzgrundstück zur Verfügung zu stellen, ist die aktuelle Grundstückssituation. 2. Die Behörde muß zur Ablehnung des entsprechenden Antrages im einzelnen konkret und nachvollziehbar darlegen, daß unter Beachtung der rechtlich vorgegebenen Maßstäbe ein Ersatzgrundstück mit möglichst vergleichbarem Wert im selben Stadt- und Gemeindegebiet nicht zur Verfügung steht. 3. Zu den Einzelheiten der Darlegungspflicht.
    VG Cottbus
    17.02.1999
  2. 1 K 2290/00 - Zurechnungszusammenhang; faktischer Vermögensverlust; verfolgungsbedingter Vermögensverlust; besatzungshoheitliche Enteignung; Vermögenseinziehung; Vermögensverfall; Beschlagnahmeanordnung; Rückgabeanordnung
    Leitsatz: Fall Dolgenbrodt 1. Zum Wesen der "Wegnahme". 2. Zum Zurechnungszusammenhang zwischen dem Willen der Besatzungsmacht und der Enteignung. 3. Zur Auslegung sowjetischer individueller Rückgabeanordnungen.
    VG Cottbus
    12.09.2001
  3. 1 K 1057/99 - Restitutionsausschluß; Nutzungsrecht; Eigenheimerrichtung; Grundstückserwerbsrecht; Erwerbsrecht
    Leitsatz: Ein "isoliertes" dingliches Nutzungsrecht an einem Grundstück, das nicht für die Errichtung eines Eigenheims, sondern für den Erwerb eines Eigenheims verliehen wurde, führt nicht zum Restitutionsausschluß, wenn der mit diesem Recht verbundene Gebäudeerwerb bei Inkrafttreten des Vermögensgesetzes noch nicht vollendet war. (Leitsatz der Redaktion)
    VG Cottbus
    22.05.2002
  4. 1 K 452/02 - Ausschluss der Rückübertragung bei redlichem Erwerb; Voraussetzungen des redlichen Erwerbs
    Leitsatz: 1. Ein Erwerb im Sinne des § 4 Abs. 2 Satz 1 VermG setzt nach der hierfür maßgeblichen Rechtslage die Eintragung im Grundbuch voraus. 2. Allein das dingliche Nutzungsrecht kann für sich genommen keinen redlichen Erwerb vermitteln, weil es lediglich im Zusammenhang mit dem Verkauf der Gebäude verliehen wird, um die Nutzung der zugehörigen Bodenfläche zu ermöglichen. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)
    VG Cottbus
    09.04.2008
  5. 1 K 813/16 - Wiederaufgreifen des Verwaltungsverfahrens
    Leitsatz: Ein Grund für die Wiederaufnahme wegen nachträglicher Änderung der Sach- oder Rechtslage zugunsten des Betroffenen ist gegeben, wenn sich die für den ergangenen Verwaltungsakt entscheidungserheblichen Rechtsnormen oder tatsächlichen Grundlagen geändert haben, sodass die Änderung eine dem Betroffenen günstigere Entscheidung erfordert oder doch ermöglicht. Die Sach- oder Rechtslage muss sich hinsichtlich solcher Umstände geändert haben, die für den bestandskräftigen Verwaltungsakt tatsächlich maßgeblich waren; nicht ausreichend ist die Änderung tatsächlicher oder rechtlicher Voraussetzungen, die für die bestandskräftige Ablehnung nicht (allein) ausschlaggebend waren. (Leitsatz der Redaktion)
    VG Cottbus
    06.03.2019
  6. VG 1 K 1084/14 - Gewährung einer Entschädigung nach Maßgabe des NS-Verfolgtenentschädigungsgesetzes
    Leitsatz: Die Conference on Jewish Material Claims against Germany Inc. ist dann Rechtsnachfolgerin des Alteigentümers, wenn Ansprüche von Rechtsnachfolgern nicht geltend gemacht worden sind. (Leitsatz der Redaktion)
    VG Cottbus
    25.07.2019
  7. VG 1 K 176/15 - Rückübertragung von Grundstücken an Erben nach Hinrichtung des Eigentümers in der NS-Zeit
    Leitsatz: Nach § 4 Abs. 2, 3 VermG ist die Rückübertragung ausgeschlossen, wenn u. a. natürliche Personen nach dem 8. Mai 1945 in redlicher Weise an dem Vermögenswert Eigentum oder dingliche Nutzungsrechte erworben haben. Bodenreformeigentum ist Eigentum im Sinne dieser Bestimmung. Es war zwar infolge der ihm eigenen personenbezogenen Verpflichtungen, Bindungen und Verfügungsbeschränkungen substantiell ausgehöhlt, besaß ungeachtet dieser ihm innewohnenden rechtlichen Beschränkungen jedoch einen vermögenswerten Inhalt, der über die Rechte der Eigentümer von Grundstücken aus der Bodenreform vom 6. März 1990 zu Volleigentum erstarkt ist. (Leitsatz der Redaktion)
    VG Cottbus
    16.10.2019
  8. 1 K 148/11 - Grundstückseigentum, bergrechtliche Gewerkschaft, Umwandlung in Aktiengesellschaft, verfolgungsbedingte Maßnahme, Erlösauskehr
    Leitsatz: 1. Die Umwandlung einer nicht im Handelsregister eingetragenen bergrechtlichen Gewerkschaft nach dem Gesetz über die Umwandlung von Kapitalgesellschaften vom 17. Mai 1935 und seiner Durchführungsverordnungen bedurfte zwar neben der Mitteilung in den dort genannten Amtsblättern der Mitteilung in einem weiteren „Blatt“. Dabei musste es sich zum einen nicht um ein überregionales Blatt handeln, zum anderen handelt es sich um eine die Wirksamkeit der Umwandlung nicht berührende bloße Formvorschrift. 2. Zur „Arisierung“ eines mitteldeutschen Kohlenwerks der Familie Petschek durch den Flick-Konzern. (Leitsätze der Redaktion)
    VG Cottbus
    27.12.2019
  9. 1 K 1133/13 - Ausgleichsleistungen, Bemessung, Enteignung, Enteignungsgegenstand, besatzungsrechtliche bzw. besatzungshoheitliche Rechtsgrundlage
    Leitsatz: Zur Bemessungsgrundlage für einen auf besatzungsrechtlicher bzw. besatzungshoheitlicher Grundlage erfolgten Vermögensverlust und insbesondere zur Berücksichtigung des Abgeltungsbetrages nach der Verordnung über die Aufhebung der Gebäudeentschuldungssteuer vom 31. Juli 1942. (Leitsatz der Redaktion)
    VG Cottbus
    07.11.2019
  10. 1 K 227/14 - Veräußerungserlös, Abführung an den Entschädigungsfonds, Erbrecht des Fiskus, Aufgebot, Aufgebotsgegenstand
    Leitsatz: 1. Zweck von § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 EntschG ist neben der Finanzierung des Entschädigungsfonds im Wesentlichen die Klärung der Eigentumsverhältnisse bei unbekannten Berechtigten oder Berechtigten unbekannten Aufenthalts und die Verhinderung der Bildung herrenlosen Vermögens im Beitrittsgebiet. Ungeklärte Eigentumsverhältnisse liegen nicht vor, wenn nach §§ 1936, 1964 BGB bzw. § 369 DDR-ZGB festgestellt wurde, dass ein anderer Erbe des Vermögensgegenstandes als der Fiskus nicht vorhanden ist. 2. Im Aufgebotsverfahren nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 EntschG i.V.m. § 15 GBBerG ist der abzuführende Vermögenswert genau zu bezeichnen. Eine solche Bezeichnung liegt nicht vor, wenn das Aufgebot ein Grundstück betrifft, aber der Erlös aus der Veräußerung dieses Grundstücks anzuführen ist. Eine derartige Inkongruenz führt zur Unwirksamkeit des Aufgebotsverfahrens. 3. Eine zur Zulassung der Revision verpflichtende grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache liegt nicht vor, wenn außer dem anhängigen Verfahren kein weiteres Verfahren und damit auch keine von der anzugreifenden Entscheidung abweichende Rechtsauffassung bekannt ist. (Leitsätze der Redaktion)
    VG Cottbus
    18.07.2019