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Urteil Ausgleichsleistungen, Bemessung, Enteignung, Enteignungsgegenstand, besatzungsrechtliche bzw. besatzungshoheitliche Rechtsgrundlage
Schlagworte
Ausgleichsleistungen, Bemessung, Enteignung, Enteignungsgegenstand, besatzungsrechtliche bzw. besatzungshoheitliche Rechtsgrundlage
Leitsatz
Zur Bemessungsgrundlage für einen auf besatzungsrechtlicher bzw. besatzungshoheitlicher Grundlage erfolgten Vermögensverlust und insbesondere zur Berücksichtigung des Abgeltungsbetrages nach der Verordnung über die Aufhebung der Gebäudeentschuldungssteuer vom 31. Juli 1942.
(Leitsatz der Redaktion)
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