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Urteil Ausschluss der Rückübertragung bei redlichem Erwerb
Schlagworte
Ausschluss der Rückübertragung bei redlichem Erwerb; Voraussetzungen des redlichen Erwerbs
Leitsätze
1. Ein Erwerb im Sinne des § 4 Abs. 2 Satz 1 VermG setzt nach der hierfür maßgeblichen Rechtslage die Eintragung im Grundbuch voraus.
2. Allein das dingliche Nutzungsrecht kann für sich genommen keinen redlichen Erwerb vermitteln, weil es lediglich im Zusammenhang mit dem Verkauf der Gebäude verliehen wird, um die Nutzung der zugehörigen Bodenfläche zu ermöglichen. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)
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