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Suchergebnis Urteilssuche (7451 - 7460 von 7807)

  1. 210 C 208/20 - Haltung eines Boxers in einer 38 m2 großen 1-Zimmer-Wohnung
    Urteil: ...Gericht keine gewichtigen Sachgründe für...
    AG Köln
    07.07.2021
  2. 2 O 58/21 - Coronabedingte Einschränkung des Geschäftsbetriebs
    Leitsatz: 1. Die durch eine landesrechtliche Corona-Schutzverordnung verfügten Verbote der Beherbergung von Privatreisenden und der Öffnung eines Restaurantbetrieb in einem Hotel stellen in der Regel keinen Pachtmangel dar; die damit verbundene Nichtnutzbarkeit des Pachtobjekts fällt in das Verwendungsrisiko des Pächters.2. Das Verbot der Beherbergung von Privatreisenden und das durch die Corona Pandemie bedingte Ausbleiben von Geschäftsreisenden in einem Hotel stellen aber eine schwerwiegende Störung der Geschäftsgrundlage dar, die selbst bei nicht vollständigem Ausbleiben von Umsätzen eine Anpassung des Pachtzinses (mit Ausnahme der verbrauchsabhängigen Betriebskosten) auf die Hälfte rechtfertigen. Eine Existenzgefährdung des Pächters ist nicht erforderlich, entscheidend ist vielmehr das Maß der Störung der Vertragsangemessenheit und Vertragsgerechtigkeit.3.  Staatliche Unterstützungsleistungen für den Pächter oder ähnliche Ersatzleistungen sind allenfalls in Ausnahmefällen zu berücksichtigen.
    LG Krefeld
    14.07.2021
  3. 2-13 S 5/21 - Klageerhebung um Hausgeldansprüche in Zweier-WEG
    Leitsatz: ...dem Gericht - ist nunmehr von der...
    LG Frankfurt/Main
    15.07.2021
  4. 65 S 1/21 - Nutzungsentschädigung wegen unterlassener Rückgabe in einem Vorkaufs-rechtsfall
    Leitsatz: 1. Die Mietsache wird nur dann im Sinne des § 546a Abs. 1 BGB vorenthalten, wenn ihre - gegebenenfalls geschuldete - Nichtrückgabe dem Willen des Vermieters widerspricht.2. Kann der Mieter das ihm notariell eingeräumte Ankaufsrecht infolge einer überholenden Vorkaufsrechtausübung durch das Land nicht mit Erfolg ausüben, muss der Vermieter in diesem Schwebezustand als Voraussetzung für eine Nutzungsentschädigung die Rückgabe der Mietsache verlangen.(Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    15.07.2021
  5. V ZR 284/19 - Nutzung einer Teileigentumseinheit zu Wohnzwecken
    Leitsatz: 1. Verlangt die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer mit einer vor dem 1. Dezember 2020 anhängigen Klage von einem Wohnungseigentümer Unterlassung einer gegen die Gemeinschaftsordnung verstoßenden Nutzung (hier: Nutzung einer Teileigentumseinheit zu Wohnzwecken), kommt es nach Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes am 1. Dezember 2020 für die Prozessführungsbefugnis des Verbandes nicht mehr darauf an, ob ein Vergemeinschaftungsbeschluss vorlag. Dies ist auch im Revisionsverfahren zu berücksichtigen.2. Ein Sondereigentümer kann ohne Mitwirkung der übrigen Eigentümer sein Teileigentum nicht in Wohnungseigentum umwandeln, es sei denn, in der Gemeinschaftsordnung ist ein entsprechender Vorbehalt enthalten (sog. Änderungsvorbehalt). 3. Die Nutzung einer Teileigentumseinheit zu Wohnzwecken ist bei typisierender Betrachtungsweise jedenfalls dann nicht störender als die vorgesehene Nutzung und deshalb zulässig, wenn es an einer einschränkenden Zweckbestimmung für das Teileigentum fehlt, die Teileigentumseinheit in einem separaten Gebäude (mit getrennter Kostenregelung) gelegen ist und auch die übrigen Sondereigentumseinheiten ausschließlich der Wohnnutzung dienen (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 23. März 2018 - V ZR 307/16, GE 2018, 651 = NJW-RR 2018, 1227 Rn. 9).
    BGH
    16.07.2021
  6. 15 C 422/20 - Aufrechnung mit Anwaltskosten gegen Kautionsrückzahlungsanspruch
    Leitsatz: Ein Vermieter mit nur vier Wohnungen im Bestand verstößt nicht gegen seine Schadensminderungsverpflichtung, wenn er bei Zahlungsverzug des Mieters einen Anwalt mit der Kündigung beauftragt.(Leitsatz der Redaktion)
    AG Mitte
    21.07.2021
  7. 14 C 75/20 - Nicht ganz dichte Kastendoppelfenster und Instandsetzungsarbeiten im Alt-bau kein Mietmangel
    Leitsatz: 1. Kastendoppelfenster im Altbau müssen (und sollten) nicht luftdicht sein; ein zur Minderung berechtigender Mangel liegt nur dann vor, wenn kein ausreichender Schutz gegen das Eindringen von Feuchtigkeit, z. B. bei Schlagregen, vorliegt oder eine erhebliche Beeinträchtigung durch Zugluft anzunehmen ist.2. Mit Instandsetzungsarbeiten bei Altbauten muss gerechnet werden; ein Mangel wegen Baulärms und sonstiger Beeinträchtigungen durch Arbeiten in der Nachbarwohnung kann nur geltend gemacht werden, wenn eine darüber hinausgehende Einschränkung des vertragsgemäßen Gebrauchs konkret dargelegt wird.(Leitsätze der Redaktion)
    AG Neukölln
    22.07.2021
  8. 65 S 264/20 - Umfang und Inhalt der formularvertraglich auf den Mieter abgewälzten Pflicht zu Schönheitsreparaturen
    Urteil: ...Das Gericht hat die Klage...
    LG Berlin
    27.07.2021
  9. 65 S 104/21 - Fristlose bzw. ordentliche Kündigung wegen Lärmbelästigungen, Kinderlärm zu Ruhezeiten
    Urteil: ..., zur Überzeugung des Gerichts fest, dass...
    LG Berlin
    30.07.2021
  10. 8 U 209/19 - Räumung ohne ersichtliche Verpflichtung kann Schadensersatzanspruch des Mieters ausschließen
    Leitsatz: Zum Fehlen einer adäquaten Schadensverursachung und zum Vorliegen überwiegenden Mitverschuldens, wenn der Pächter die Pachträume zurückgibt, obwohl er die Unwirksamkeit der Kündigung des Verpächters erkannt hat.
    KG
    02.08.2021