« neue Suche
Suchergebnis Urteilssuche (7451 - 7460 von 7807)
Sortierung:
-
210 C 208/20 - Haltung eines Boxers in einer 38 m2 großen 1-Zimmer-WohnungUrteil: ...Gericht keine gewichtigen Sachgründe für...AG Köln07.07.2021
-
2 O 58/21 - Coronabedingte Einschränkung des GeschäftsbetriebsLeitsatz: 1. Die durch eine landesrechtliche Corona-Schutzverordnung verfügten Verbote der Beherbergung von Privatreisenden und der Öffnung eines Restaurantbetrieb in einem Hotel stellen in der Regel keinen Pachtmangel dar; die damit verbundene Nichtnutzbarkeit des Pachtobjekts fällt in das Verwendungsrisiko des Pächters.2. Das Verbot der Beherbergung von Privatreisenden und das durch die Corona Pandemie bedingte Ausbleiben von Geschäftsreisenden in einem Hotel stellen aber eine schwerwiegende Störung der Geschäftsgrundlage dar, die selbst bei nicht vollständigem Ausbleiben von Umsätzen eine Anpassung des Pachtzinses (mit Ausnahme der verbrauchsabhängigen Betriebskosten) auf die Hälfte rechtfertigen. Eine Existenzgefährdung des Pächters ist nicht erforderlich, entscheidend ist vielmehr das Maß der Störung der Vertragsangemessenheit und Vertragsgerechtigkeit.3. Staatliche Unterstützungsleistungen für den Pächter oder ähnliche Ersatzleistungen sind allenfalls in Ausnahmefällen zu berücksichtigen.LG Krefeld14.07.2021
-
2-13 S 5/21 - Klageerhebung um Hausgeldansprüche in Zweier-WEGLeitsatz: ...dem Gericht - ist nunmehr von der...LG Frankfurt/Main15.07.2021
-
65 S 1/21 - Nutzungsentschädigung wegen unterlassener Rückgabe in einem Vorkaufs-rechtsfallLeitsatz: 1. Die Mietsache wird nur dann im Sinne des § 546a Abs. 1 BGB vorenthalten, wenn ihre - gegebenenfalls geschuldete - Nichtrückgabe dem Willen des Vermieters widerspricht.2. Kann der Mieter das ihm notariell eingeräumte Ankaufsrecht infolge einer überholenden Vorkaufsrechtausübung durch das Land nicht mit Erfolg ausüben, muss der Vermieter in diesem Schwebezustand als Voraussetzung für eine Nutzungsentschädigung die Rückgabe der Mietsache verlangen.(Leitsätze der Redaktion)LG Berlin15.07.2021
-
V ZR 284/19 - Nutzung einer Teileigentumseinheit zu WohnzweckenLeitsatz: 1. Verlangt die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer mit einer vor dem 1. Dezember 2020 anhängigen Klage von einem Wohnungseigentümer Unterlassung einer gegen die Gemeinschaftsordnung verstoßenden Nutzung (hier: Nutzung einer Teileigentumseinheit zu Wohnzwecken), kommt es nach Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes am 1. Dezember 2020 für die Prozessführungsbefugnis des Verbandes nicht mehr darauf an, ob ein Vergemeinschaftungsbeschluss vorlag. Dies ist auch im Revisionsverfahren zu berücksichtigen.2. Ein Sondereigentümer kann ohne Mitwirkung der übrigen Eigentümer sein Teileigentum nicht in Wohnungseigentum umwandeln, es sei denn, in der Gemeinschaftsordnung ist ein entsprechender Vorbehalt enthalten (sog. Änderungsvorbehalt). 3. Die Nutzung einer Teileigentumseinheit zu Wohnzwecken ist bei typisierender Betrachtungsweise jedenfalls dann nicht störender als die vorgesehene Nutzung und deshalb zulässig, wenn es an einer einschränkenden Zweckbestimmung für das Teileigentum fehlt, die Teileigentumseinheit in einem separaten Gebäude (mit getrennter Kostenregelung) gelegen ist und auch die übrigen Sondereigentumseinheiten ausschließlich der Wohnnutzung dienen (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 23. März 2018 - V ZR 307/16, GE 2018, 651 = NJW-RR 2018, 1227 Rn. 9).BGH16.07.2021
-
15 C 422/20 - Aufrechnung mit Anwaltskosten gegen KautionsrückzahlungsanspruchLeitsatz: Ein Vermieter mit nur vier Wohnungen im Bestand verstößt nicht gegen seine Schadensminderungsverpflichtung, wenn er bei Zahlungsverzug des Mieters einen Anwalt mit der Kündigung beauftragt.(Leitsatz der Redaktion)AG Mitte21.07.2021
-
14 C 75/20 - Nicht ganz dichte Kastendoppelfenster und Instandsetzungsarbeiten im Alt-bau kein MietmangelLeitsatz: 1. Kastendoppelfenster im Altbau müssen (und sollten) nicht luftdicht sein; ein zur Minderung berechtigender Mangel liegt nur dann vor, wenn kein ausreichender Schutz gegen das Eindringen von Feuchtigkeit, z. B. bei Schlagregen, vorliegt oder eine erhebliche Beeinträchtigung durch Zugluft anzunehmen ist.2. Mit Instandsetzungsarbeiten bei Altbauten muss gerechnet werden; ein Mangel wegen Baulärms und sonstiger Beeinträchtigungen durch Arbeiten in der Nachbarwohnung kann nur geltend gemacht werden, wenn eine darüber hinausgehende Einschränkung des vertragsgemäßen Gebrauchs konkret dargelegt wird.(Leitsätze der Redaktion)AG Neukölln22.07.2021
-
65 S 264/20 - Umfang und Inhalt der formularvertraglich auf den Mieter abgewälzten Pflicht zu SchönheitsreparaturenUrteil: ...Das Gericht hat die Klage...LG Berlin27.07.2021
-
65 S 104/21 - Fristlose bzw. ordentliche Kündigung wegen Lärmbelästigungen, Kinderlärm zu RuhezeitenUrteil: ..., zur Überzeugung des Gerichts fest, dass...LG Berlin30.07.2021
-
8 U 209/19 - Räumung ohne ersichtliche Verpflichtung kann Schadensersatzanspruch des Mieters ausschließenLeitsatz: Zum Fehlen einer adäquaten Schadensverursachung und zum Vorliegen überwiegenden Mitverschuldens, wenn der Pächter die Pachträume zurückgibt, obwohl er die Unwirksamkeit der Kündigung des Verpächters erkannt hat.KG02.08.2021