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Urteil Haltung eines Boxers in einer 38 m2 großen 1-Zimmer-Wohnung


Schlagworte

Haltung eines Boxers in einer 38 m2 großen 1-Zimmer-Wohnung

Leitsätze

1. Ein beschränktes Tierhalteverbot mit Erlaubnisvorbehalt beinhaltet grundsätzlich die Zusage, über die Tierhaltung unter Beachtung der betroffenen Interessen im Einzelfall zu entscheiden.

2. Im Hinblick auf die artgerechte Haltung eines Boxerhundes erscheint eine Wohnung mit ca. 38 m2 für eine Person nebst Hund zwar nicht ideal, aber noch ausreichend, zumal sich aus der landesrechtlichen HundehalteVO keine flächenmäßige Einschränkung ergibt, sondern nur die, dass Hunde nur in Räumen gehalten werden dürfen, bei denen Einfall von natürlichem Tageslicht gegeben ist. 

(Leitsätze der Redaktion)

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