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Urteil Fristlose bzw. ordentliche Kündigung wegen Lärmbelästigungen, Kinderlärm zu Ruhezeiten
Schlagworte
Fristlose bzw. ordentliche Kündigung wegen Lärmbelästigungen, Kinderlärm zu Ruhezeiten
Leitsatz
Nachhaltige Störung des Hausfriedens durch Lärmbelästigungen in Form von lauten Streitereien, Geschrei und Gebrüll sowie Türenknallen und Kinderlärm zu Ruhezeiten rechtfertigen eine fristlose Kündigung.
(Leitsatz der Redaktion)
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