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2-13 S 106/18 - Grundsätze der werdenden WEG bei vertraglicher EinräumungLeitsatz: Bei einer Teilung nach § 3 WEG sind die Grundsätze der werdenden WEG jedenfalls dann auf die Erwerber des Bauträgers anwendbar, wenn die Teilung zwischen dem Bauträger und der Ehefrau des Geschäftsführers des Bauträgers erfolgte.LG Frankfurt/Main12.12.2019
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VG 19 L 566.19 - Gemeindliches Vorkaufsrecht im Wege eines sog. Share Deals, Auskunftsanspruch, kaufähnliches UmgehungsgeschäftLeitsatz: Um prüfen zu können, ob der Erwerb von Anteilen an einer Grundstücksgesellschaft im Wege eines sog. Share Deals geeignet ist, als kaufähnliches Umgehungsgeschäft das gemeindliche Vorkaufsrecht nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, 2. Var. BauGB im räumlichen Geltungsbereich einer sozialen Erhaltungsverordnung (§ 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB) auszulösen, kommt auf der Grundlage von § 208 Satz 1 Nr. 2 BauGB gegenüber dem Käufer der Gesellschaftsanteile eine Anordnung zur Vorlage der notariellen Unterlagen über die Transaktion in Betracht.VG Berlin13.12.2019
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V ZR 203/18 - Eltern-Kind-Zentrum in Laden zulässig, Ausstrahlungswirkung des Kinderlärmprivilegs auf WohnungseigentumLeitsatz: a) Bei der Prüfung, ob sich eine nach dem in der Teilungserklärung vereinbarten Zweck (hier: „Laden mit Lager“) ausgeschlossene Nutzung (hier: Betreiben eines Eltern-Kind-Zentrums) als zulässig erweist, weil sie bei typisierender Betrachtungsweise nicht mehr stört als die vorgesehene Nutzung, ist regelmäßig die Ausstrahlungswirkung des § 22 Abs. 1a BImSchG auf das Wohnungseigentumsrecht zu berücksichtigen; dies gilt auch dann, wenn die Teilungserklärung vor Einfügung dieser Vorschrift in das Bundesimmissionsschutzgesetz errichtet worden ist. b) Der Einordnung eines Eltern-Kind-Zentrums als „Kindertageseinrichtung“ bzw. als eine „ähnliche Einrichtung“ i.S.d. § 22 Abs. 1a BImSchG steht nicht entgegen, dass die Veranstaltungen teilweise - neben den Angeboten nur für Kinder - unter Beteiligung von Familienmitgliedern durchgeführt werden und auch den Austausch der Eltern untereinander fördern sollen. c) Für die Anwendung des § 22 Abs. 1a Satz 1 BImSchG ist es unerheblich, dass ein Eltern-Kind-Zentrum zusätzlich zu den privilegierten Angeboten nicht privilegierte Angebote ausschließlich an die Eltern macht, solange diesen Angeboten eine nur untergeordnete Bedeutung zukommt.BGH13.12.2019
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V ZR 313/16 - Berufungszuständigkeit auch nach Ausscheiden aus der WEGLeitsatz: ...-Gerichts besteht auch für Ansprüche bei...BGH13.12.2019
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V ZR 152/18 - Ansprüche bei Verstoß gegen nachbarschützende Vorschrift des BauordnungsrechtsLeitsatz: ...Gericht darf bei dieser Sachlage jedenfalls...BGH13.12.2019
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BVerwG 8 B 38.18 - Rückübertragungsansprüche von Grundstücken nach Beschlagnahme und Überführung in VolkseigentumLeitsatz: Ist ein Instanzurteil auf zwei selbstständig tragende Erwägungen gestützt, kann bei einer solchen Mehrfachbegründung die Revision nur zugelassen werden, wenn gegen jede der tragenden Begründungen des Verwaltungsgerichts mindestens ein Beschwerdegrund geltend gemacht wird, der die Zulassung rechtfertigt. (Leitsatz der Redaktion)BVerwG16.12.2019
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2 Ws (Reha) 12/19 - Strafrechtliche Verurteilung eines Jugendlichen in der DDR, Einweisung in ein Jugendhaus, grobes Missverhältnis zwischen Tat und Rechtsfolgen, Einstimmigkeit des BeschlussesLeitsatz: 1. Eine Beschwerde ist dann nicht gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 lit. a StrRehaG ausgeschlossen, wenn der angefochtene Beschluss nicht erkennen lässt, dass die Kammer einstimmig entschieden hat. 2. Eine im Jugendhaus Dessau vollzogene Strafe war für die Betroffenen mit besonders unzumutbaren, rechtsstaatswidrigen Belastungen verbunden, wenn er dort von Mitgefangenen gequält, misshandelt und schikaniert wurde. Es handelte sich dabei nach vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht lediglich um dem Staat nicht zuzurechnende und nicht vorhersehbare Exzesse, sondern um eine systematische, als „Selbsterziehung im Kollektiv“ tolerierte und gewollte gruppendynamische Struktur unter den Häftlingen. 3. Bei der Feststellung eines groben Missverhältnisses zwischen Tat und Rechtsfolgen nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 StrRehaG sind systematisch rechtsstaatswidrige Vollzugsbedingungen zu berücksichtigen und können zur vollständigen Aufhebung der zugrunde liegenden strafrechtlichen Verurteilung führen. (Leitsätze der Redaktion)OLG Brandenburg16.12.2019
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BVerwG 8 B 37.19 - Restitutionsanspruch nach Ausübung des Vorkaufsrechts zugunsten der LPGLeitsatz: Die auf das Vorliegen von Verfahrensmängeln (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) gestützte Beschwerde ist unzulässig, soweit sie keine konkreten Prozessrechtsverstöße bezeichnet, sondern im Stile einer Berufungsbegründung die eigene Sachverhalts- und Beweiswürdigung an die Stelle derjenigen der Vorinstanz setzt und neue Tatsachenfeststellungen fordert. Eine erhobene Besetzungsrüge muss den gesetzlichen Anforderungen entsprechend substantiiert werden. Eine Aufklärungsrüge kann nur Erfolg haben, wenn substantiiert dargetan wird, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände Aufklärungsbedarf bestanden habe. (Leitsatz der Redaktion)BVerwG17.12.2019
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VI ZB 19/19 - Vertrauen auf PostlaufzeitenDer Fall: ...bei Gericht eingehe. Das...BGH17.12.2019
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65 S 101/19 - Vermietung zum vorübergehenden GebrauchLeitsatz: Schließt ein mit Hauptwohnsitz in London ansässiger Wissenschaftler einen auf sieben Monate abgeschlossenen Mietvertrag in Deutschland ab, weil er in dieser Zeit an seiner Promotion arbeiten will, handelt es sich nicht um Wohnraum, der nur zum vorübergehenden Gebrauch angemietet ist. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin18.12.2019