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Suchergebnis Urteilssuche (6701 - 6710 von 7973)
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VIII ZB 21/21 - Zeitweiliger Ausschluss der fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzugs (COVID-19-Pandemie)Leitsatz: Die Berufung gegen ein Räumungsurteil aufgrund Zahlungsverzugs ist ausreichend begründet, wenn geltend gemacht wird, die pandemiebedingten Einnahmeeinbußen in der Gastronomie seien allgemein bekannt, sodass zeitweise eine Kündigung ausgeschlossen war.(Leitsatz der Redaktion)BGH16.11.2021
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V ZR 188/18 - Aufklärungspflichten des Verwalters bei Versagung der Zustimmung zur Veräußerung von WohnungseigentumLeitsatz: 1. Der Verwalter, der verurteilt worden ist, einem Wohnungseigentümer die Zustimmung zur Veräußerung seines Wohnungseigentums gemäß § 12 Abs. 1 WEG zu erteilen, muss die Kosten des Rechtsstreits im Innenverhältnis zu den übrigen Wohnungseigentümern nicht selber tragen. 2. Der Verwalter darf die Kosten eines Verfahrens nach § 12 Abs. 1 WEG jedenfalls dann aus dem Gemeinschaftsvermögen entnehmen, wenn der Verwaltervertrag ihn dazu ermächtigt. 3. Bei Herbeiführen eines Eigentümerbeschlusses über eine problematische Veräußerungszustimmung muss der Verwalter sachgerecht über eventuelle Versagungsgründe aufklären. (Leitsatz zu 3 von der Redaktion)BGH18.10.2019
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V ZR 186/18 - Unzutreffende Flächenangaben beim GrundstücksverkaufLeitsatz: Der Verkäufer einer Immobilie, der falsche Angaben gemacht hat, genügt seinen vorvertraglichen Verpflichtungen nicht schon dadurch, dass er den Kaufinteressenten in die Lage versetzt, die Unrichtigkeit zu erkennen; er ist vielmehr verpflichtet, eine bei diesem zuvor hervorgerufene Fehlvorstellung aktiv zu korrigieren. (Leitsatz der Redaktion)BGH14.03.2019
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V ZB 89/18 - Gepfändeter Miterbenanteil berechtigt nicht zur freihändigen VeräußerungLeitsatz: Die Pfändung und Überweisung des Anteils eines Miterben am Nachlass berechtigt den Vollstreckungsgläubiger nicht dazu, den Erbanteil freihändig zu veräußern. Hierzu bedarf es vielmehr eines gesonderten Beschlusses des Vollstreckungsgerichts.BGH07.02.2019
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V ZB 56/18 - Vorlage des Grundschuldbriefes bei FlurbereinigungLeitsatz: Die nach § 79 Abs. 1 FlurbG um Berichtigung des Grundbuchs ersuchende Flurbereinigungsbehörde ist zur Vorlage des Grundschuldbriefes verpflichtet, wenn sich im Zuge der Flurbereinigung der Belastungsgegenstand ändert. Dies ist der Fall, wenn für die Grundschuld (auch) ein neues, d. h. im Bestandsverzeichnis mit einer eigenen Nummer aufzuführendes selbständiges Grundstück haftet (Fortführung von Senat, Beschluss vom 7. Februar 2013 - V ZB 160/12, NJW-RR 2013, 916).BGH10.01.2019
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V ZB 19/18 - Keine Kostenentscheidung bei Einstellungsantrag in der TeilungsversteigerungLeitsatz: Bei der Entscheidung über den Einstellungsantrag eines Miteigentümers im laufenden Teilungsversteigerungsverfahren ergeht, ebenso wie bei der Entscheidung über den Einstellungsantrag des Schuldners im laufenden Zwangsversteigerungsverfahren, keine Kostenentscheidung nach den §§ 91 ff. ZPO.BGH10.01.2019
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XII ZR 99/17 - Zurückweisung einer beantragten Zeugenvernehmung absoluter AusnahmefallLeitsatz: Die Zurückweisung einer beantragten Zeugenvernehmung wegen Ungeeignetheit des Beweismittels kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn es völlig ausgeschlossen erscheint, dass diese Vernehmung sachdienliche Erkenntnisse erbringen kann; weder die Unwahrscheinlichkeit der Tatsache noch die Unwahrscheinlichkeit der Wahrnehmung der Tatsache durch den benannten Zeugen berechtigen den Tatrichter schon dazu, von der Beweisaufnahme abzusehen (im Anschluss an BGH Beschlüsse vom 11. Oktober 2016 - VI ZR 547/14 - juris und vom 12. September 2012 - IV ZR 177/11 - FamRZ 2012, 1938).BGH12.12.2018
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V ZR 171/17 - Ersatzansprüche wegen Unbenutzbarkeit der WohnungLeitsatz: 1. Hat ein einzelner Wohnungseigentümer Schäden an seinem Sondereigentum erlitten, weil eine Beschlussfassung über die Sanierung des gemeinschaftlichen Eigentums unterblieben ist, können nur die übrigen Wohnungseigentümer zum Schadensersatz verpflichtet sein, nicht aber der Verband. 2. Ist die Willensbildung dagegen erfolgt und ein Sanierungsbeschluss gefasst worden, scheidet sowohl eine Haftung der übrigen Wohnungseigentümer als auch eine Haftung des Verbands aus; insoweit kann sich nur eine Ersatzpflicht des Verwalters ergeben. 3. Die zur Begründung eines geänderten oder erweiterten Klageantrags in der Berufungsinstanz gleichzeitig vorgetragenen Tatsachen und Beweismittel können nicht als verspätet zurückgewiesen werden, weil dies andernfalls unzulässigerweise auch die nach dem Gesetz grundsätzlich ausgeschlossene Präklusion des Angriffs selbst zur Folge hätte (BGH, NJW 2017, 491). (Leitsätze der Redaktion)BGH16.11.2018
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VIII ZR 104/17 - Keine Eigenbedarfskündigung für GbR als Käuferin, Kündigungsbeschränkung beim Verkauf an PersonengesellschaftLeitsatz: a) Die Kündigungsbeschränkung nach § 577a Abs. 1a Satz 1 BGB erfordert nicht, dass zusätzlich zu den im Tatbestand dieser Vorschrift genannten Voraussetzungen - hier die nach der Überlassung an den Mieter erfolgte Veräußerung des vermieteten Wohnraums an eine Personengesellschaft (§ 577a Abs. 1a Satz 1 Nr. 1 Alt. 1 BGB) - an dem vermieteten Wohnraum Wohnungseigentum begründet worden ist oder der Erwerber zumindest die Absicht hat, eine solche Wohnungsumwandlung vorzunehmen. b) Diese Auslegung des § 577a Abs. 1a Satz 1 BGB verstößt weder gegen die verfassungsrechtlich geschützten Rechte des Vermieters gemäß Art. 3 Abs. 1 GG und Art. 14 GG noch gegen den verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.BGH21.03.2018
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V ZR 103/16 - Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses binnen WochenfristLeitsatz: a) Einer Partei ist in der Regel eine Erledigungsfrist von einer Woche zur Einzahlung des angeforderten Gerichtskostenvorschusses zuzugestehen. b) Auch wenn die Gerichtskostenvorschussrechnung dem Anwalt verfahrensfehlerfrei zur Vermittlung der Zahlung zugesandt wurde, ist der für die Prüfung der Kostenanforderung und deren Weiterleitung an die Partei erforderliche Zeitaufwand dieser nicht als Zustellungsverzögerung anzulasten (Fortführung von BGH, GE 2015, 1221 = NJW 2015, 2666).BGH29.09.2017