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Urteil Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses binnen Wochenfrist


Schlagworte

Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses binnen Wochenfrist

Leitsätze

a) Einer Partei ist in der Regel eine Erledigungsfrist von einer Woche zur Einzahlung des angeforderten Gerichtskostenvorschusses zuzugestehen.

b) Auch wenn die Gerichtskostenvorschussrechnung dem Anwalt verfahrensfehlerfrei zur Vermittlung der Zahlung zugesandt wurde, ist der für die Prüfung der Kostenanforderung und deren Weiterleitung an die Partei erforderliche Zeitaufwand dieser nicht als Zustellungsverzögerung anzulasten (Fortführung von BGH, GE 2015, 1221 = NJW 2015, 2666).

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