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Urteil Gepfändeter Miterbenanteil berechtigt nicht zur freihändigen Veräußerung
Schlagworte
Gepfändeter Miterbenanteil berechtigt nicht zur freihändigen Veräußerung
Leitsatz
Die Pfändung und Überweisung des Anteils eines Miterben am Nachlass berechtigt den Vollstreckungsgläubiger nicht dazu, den Erbanteil freihändig zu veräußern. Hierzu bedarf es vielmehr eines gesonderten Beschlusses des Vollstreckungsgerichts.
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