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Suchergebnis Urteilssuche (6581 - 6590 von 7973)

  1. 4 A 37/02.Z - Grundstücksverkehrsgenehmigungsverfahren; Wiederaufgreifen des Genehmigungsverfahren; Rückgabeantrag; Restitutionsantrag; Aussetzung des Verfahrens; Verfahrensaussetzung
    Leitsatz: 1. § 7 Abs. 1 AnmVO unterliegt als DDR-Recht nicht der Prüfung auf Verfassungsmäßigkeit. 2. Zur Form der Erteilung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung. 3. Im Antrag auf Rückerstattung kann ein Antrag auf Wiederaufgreifen des Genehmigungsverfahrens gesehen werden. 4. Voraussetzung für die Aussetzung des Verfahrens.
    BrdbgOVG
    11.11.2002
  2. 2Z BR 6/99 - Beschwerdefrist; Sondernutzungsfläche; Grillen
    Leitsatz: 1. Die Regelung des S 516 ZPO, wonach spätestens mit dem Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung eines Urteils die Berufungsfrist beginnt, ist in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht entsprechend anwendbar. Dies gilt auch für das sogenannte echte Streitverfahren wie z. B. das Wohnungseigentumsverfahren. 2. Ob das Grillen auf Holzkohlenfeuer im Garten wegen Verstoßes gegen § 14 Nr. 1 WEG uneingeschränkt zu verbieten, zeitlich oder örtlich begrenzt zu erlauben oder ohne Einschränkungen zu gestatten ist, hängt von den Gegebenheiten des Einzelfalles ab. Maßgebend sind insbesondere Lage und Größe des Gartens, die Häufigkeit des Grillens und das verwendete Grillgerät. Welche Entscheidung zu treffen ist, obliegt in erster Linie der Beurteilung durch den Tatrichter.
    BayObLG
    18.03.1999
  3. 2 B 2174/98 - Einheitswertfeststellung, Grundsteuer in den neuen Bundesländern
    Leitsatz: Zur Weitergeltung der Ersatzbemessungsgrundlage bei der Einheitswertfeststellung in den neuen Bundesländern.
    FG Berlin
    25.06.1998
  4. 2/11 S 112/95 - Zum Entstehen des Schadensersatzanspruches wegen nicht durchgeführter Schönheitsreparaturen bei Beendigung des Mietverhältnisses zum Umfang; Verwendungsersatzansprüche des Vermieters: Verjährungsbeginn; zum Sicherungszweck der Mietkaution
    Leitsatz: 1. Um einen Schadensersatzanspruch wegen nicht durchgeführter Schönheitsreparaturen gemäß § 326 Abs. 1 BGB zum Entstehen zu bringen, ist es zulässig, die Mahnung mit der die Fälligkeit begründenden Handlung (hier der Kündigung, welche das Mietverhältnis beendet hat und den Anspruch auf Vornahme der Endrenovierung fällig werden ließ) zu verbinden. Einem Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung geschuldeter Schönheitsreparaturen (§ 326 Abs. 1 Satz 2 BGB) folgt als Verzugsschaden der zeitentsprechende Mietausfall bis zum Zeitpunkt einer Weitervermietung nach Abschluß der Renovierungsmaßnahmen. 2. Entscheidend für den "Rückerhalt" der Mietsache zur Feststellung des Verjährungsbeginns ist allein der Umstand, daß dem Vermieter freier Zugang zur Mietwohnung gewährt wird und dieser die Möglichkeit hat, die Mietsache ungehindert auf etwaige Mängel hin in Augenschein zu nehmen. 3. Die Mietkaution hat die Aufgabe, Ansprüche aus der Abwicklung des Mietverhältnisses abzusichern; sie ist jedoch kein Druckmittel, um eigene Ansprüche in der Schwebe zu halten.
    LG Frankfurt am Main
    01.12.1995
  5. SU 2 K 92.57 - Restitutionsanspruch; Rückübertragungsanspruch; Schädigungstatbestand; unlautere Machenschaft; Rationalisierung des Zahlungs- und Sparverkehrs der Kreditinstitute
    Leitsatz: 1. Der Beschluß des Sekretariats des ZK der SED vom 17. März 1982, bestätigt durch den Beschluß des Ministerrates der DDR vom 25. März 1982, über Maßnahmen der territorialen Rationalisierung des Zahlungs- und Sparverkehrs der Kreditinstitute beinhaltete keine "unlauteren Machenschaften" i. S. d. § 1 Abs. 3 VermG. 2. § 1 Abs. 3 VermG ist nicht allein deshalb anwendbar, weil Ziele auf der "Parteischiene", d. h. über die Kader der SED, durchgesetzt wurden.
    KreisG Suhl
    29.09.1992
  6. RE-Miet 2/91 - Rechtsentscheidvorlage; nachträgliche Unzulässigkeit bei übereinstimmender Hauptsacheerklärung
    Leitsatz: Eine Vorlage zum Rechtsentscheid wird unzulässig, wenn die Parteien nach Erlaß des Vorlagebeschlusses übereinstimmend den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklären (Aufgabe von BayObLG, NJW 1981, 580).
    BayObLG
    07.11.1991
  7. 4 U 41/89 - Streit über Höhe der Kostenmiete; Umwandlung öffentlich geförderten Wohnraums in Wohneigentum; Wirtschaftlichkeitsberechnung
    Leitsatz: Bei einem Streit über die Höhe der Kostenmiete gemäß § 8 a Abs. 3 WoBindG darf das Zivilgericht die Ansätze der nach Umwandlung öffentlich geförderten Wohnraums in Wohneigentum gemäß § 5 a Abs. 1 Satz 2 NMV aufgestellten Wirtschaftlichkeitsberechnung unabhängig von den Bewertungen der Bewilligungsstelle im Genehmigungsbescheid nach § 5 a Abs. 3 NMV oder in früheren Genehmigungen auf ihre materielle Berechtigung überprüfen.
    HansOLG Hamburg
    18.01.1991
  8. 1 BZB 283/90 - Grundbuchberichtigung; Widerspruchseintragung; einstweilige Verfügung; Anmeldung des Restitutionsanspruchs
    Leitsatz: Es fehlt am Rechtsschutzbedürfnis für den Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung zur Eintragung eines Widerspruchs gegen die Richtigkeit des Grundbuchs, wenn der Anspruch auf Rückübertragung des Eigentums am streitigen Grundstück auf der Grundlage der Verordnung über die Anmeldung vermögensrechtlicher Ansprüche vom 11. Juli 1990 angemeldet wurde.
    BG Potsdam
    15.01.1991
  9. 1 BZR 147/90 - Widerspruch; Grundbuch; einstweilige Anordnung; Sicherungsanordnung; Gefährdung
    Leitsatz: Eintragung eines Widerspruchs im Grundbuch durch einstweilige Anordnung zum Zwecke der Sicherung eines Anspruchs oder eines Rechtes nicht erst dann, wenn Anhaltspunkte über einen bevorstehenden Verkauf des Grundstücks vorhanden und eine Gefährdung der Rechte des Grundstückseigentümers im Zusammenhang mit der angekündigten Betreibung einer Rückführung des Grundstücks in sein Eigentum gegeben sind (Leitsatz der Redaktion).
    BezG Potsdam
    28.05.1990
  10. BReg. 2 Z 66/89 - Wohnungseigentum; Jahresabrechnung erinschließlich Einzelabrechnungen; Ausweisung der Instandhaltungsrücklage; Ergänzung der unvollständigen Jahresabrechnung; Verwalterentlastung
    Leitsatz: 1. Ein ordnungsmäßiger (vollständiger) Eigentümerbeschluß über die Jahresabrechnung muß die Jahresgesamtabrechnung einschließlich Einzelabrechnungen zum Gegenstand haben und den Stand der gemeinschaftlichen Konten, insbesondere der Instandhaltungsrücklage, ausweisen. 2. Fehlt einer dieser Bestandteile, so ist der Eigentümerbeschluß im übrigen nicht für ungültig zu erklären, jedoch kann jeder Wohnungseigentümer eine entsprechende Ergänzung verlangen. Eine vorher beschlossene Entlastung des Verwalters ist für ungültig zu erklären.
    BayObLG
    18.07.1989