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Urteil Streit über Höhe der Kostenmiete
Schlagworte
Streit über Höhe der Kostenmiete; Umwandlung öffentlich geförderten Wohnraums in Wohneigentum; Wirtschaftlichkeitsberechnung
Leitsatz
Bei einem Streit über die Höhe der Kostenmiete gemäß § 8 a Abs. 3 WoBindG darf das Zivilgericht die Ansätze der nach Umwandlung öffentlich geförderten Wohnraums in Wohneigentum gemäß § 5 a Abs. 1 Satz 2 NMV aufgestellten Wirtschaftlichkeitsberechnung unabhängig von den Bewertungen der Bewilligungsstelle im Genehmigungsbescheid nach § 5 a Abs. 3 NMV oder in früheren Genehmigungen auf ihre materielle Berechtigung überprüfen.
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