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Suchergebnis Urteilssuche (3731 - 3740 von 7938)

  1. 14 C 265/14 - Unrat vor dem Hauseingang; Mitmieter wirft Müll; Gefährdung durch herabfallende Gegenstände
    Leitsatz: Wirft ein Mitmieter gefährliche oder ekelerregende Gegenstände (hier: Glasbehälter, Flaschen oder Toilettenpapier mit Fäkalieninhalt) auf den Weg vor dem Hauseingang, kann dies eine Mietminderung um 5 % rechtfertigen.
    AG Mitte
    27.01.2015
  2. 73 C 98/10 - Wohngeldabrechnung bei Eigentümerwechsel während des Abrechnungszeitraums; Vereinbarung über Abänderung von Verteilungsschlüssel erst ab grundbuchlichem Vollzug wirksam; Wohngeldumlage; Einzelabrechnung
    Leitsatz: 1. Ist als Umlagemaßstab für die Verteilung der gemeinschaftlichen Nutzen und Lasten das Verhältnis der Miteigentumsanteile vereinbart, bindet eine abweichende schuldrechtliche, aber im Grundbuch nicht vollzogene Änderung des Verteilungsschlüssels einen Wohnungserwerber nur, wenn der ausdrücklich oder konkludent zugestimmt hat. 2. Eine Vereinbarung, wonach das Verwalterhonorar von den Eigentümern „unmittelbar" zu zahlen sei, trifft keine Aussage zum Umlageschlüssel; es verbleibt insoweit beim vereinbarten Umlageschlüssel für die anderen Kosten der Gemeinschaft. 3. Bei Eigentümerwechsel ist grundsätzlich nur eine Einzelabrechnung aufzustellen. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Charlottenburg
    21.09.2010
  3. 412 C 34593/08 - Fertigung von Fotografien anlässlich Belegeinsicht
    Leitsatz: Der Vermieter ist verpflichtet, während der Belegeinsicht das Fotografieren der Belege durch den Mieter zu dulden. (Leitsatz der Redaktion)
    AG München
    21.09.2009
  4. 6 C 411/01 - Grenzwert für elektromagnetische Felder
    Leitsatz: Bei Einhaltung der Grenzwerte der 26. BImSchV ist der Mieter nicht zur Minderung berechtigt.
    AG Tiergarten
    04.12.2001
  5. 5 C 41/00 - Kündigung aus wichtigem Grund auch ohne Verschulden; unzumutbares Mietverhältnis; Störung des Hausfriedens durch unzurechnungsfähige Mieterin
    Leitsatz: Stört eine schuldunfähige Mieterin den Hausfrieden fortgesetzt erheblich, kann das Mietverhältnis fristlos wegen Unzumutbarkeit der Vertragsfortsetzung gekündigt werden.
    AG Wedding
    13.10.2000
  6. 2 C 3102/98 - Betriebskostenabrechnung; Hausmeisterkosten; Substantiierungspflicht; Rückforderung
    Leitsatz: Fordert der Mieter aufgrund der Betriebskostenabrechnung geleistete Beträge zurück, genügt er seiner Substantiierungspflicht durch pauschales Bestreiten nicht, wenn ihm Einsicht in die Abrechnungsunterlagen möglich ist. Zur Abgrenzung der umlagefähigen Hausmeisterkosten von den nicht umlagefähigen Kosten für Verwaltungsleistungen des Hausmeisters darf der Vermieter konkrete Erfahrungswerte heranziehen.
    AG Ulm
    04.03.1999
  7. 3 C 1150/98 (A) - Parabolantenne; Balkon; vertragsmäßiger Gebrauch
    Leitsatz: Der Vermieter hat keinen Anspruch wegen vertragswidrigen Gebrauchs auf Beseitigung einer Parabolantenne, die auf einem 10 kg schweren Verbundfuß steht und nur mit maximal einem Viertel ihres Umfangs über das Balkongeländer hinausragt.
    AG Fulda
    16.12.1998
  8. 2 C 124/98 - Konkurrenzschutzklausel; Mietminderung; Minderung; Arztpraxis; Röntgenpraxis
    Leitsatz: Der Anspruch auf Konkurrenzschutz des eine Röntgenpraxis betreibenden Radiologen wird nicht dadurch verletzt, daß der Vermieter im gleichen Gebäude Räume an einen Facharzt für Orthopädie und Sportmedizin überläßt, der sein Röntgengerät im wesentlichen zur Diagnose seiner Patienten nutzt und damit keine "Teil Röntgenpraxis" betreibt.
    AG Sömmerda
    01.07.1998
  9. 25 C 315/97 - Modernisierung; Gas-Etagenheizung; unzumutbare Härte; allgemein üblicher Standard
    Leitsatz: Die Installation einer Gas-Etagenheizung anstelle vorhandener Gas-Einzelöfen ist eine Modernisierungsmaßnahme, die der Herbeiführung eines allgemein üblichen Standards der Mietwohnung dient. Die mit der Maßnahme verbundenen Arbeiten der Handwerker sind nicht deshalb eine unzumutbare Härte für den Mieter, weil er ausschließlich nachts arbeitet.
    AG Langenfeld
    12.06.1998
  10. 28 C 786/98 - Versorgungsvertrag; Liefersperre; Vertrag mit Schutzwirkung
    Leitsatz: 1. Sind die rechtlichen Voraussetzungen einer Liefersperre nach § 33 Abs. 2 AVBEltV/AVBGasV i. V. m. §§ 273, 320 BGB erfüllt, steht dem Mieter unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt ein Anspruch auf Belieferung oder Unterlassen der Liefersperre zu. 2. Eine Schutzwirkung zugunsten der von der Liefersperre betroffenen Mieter kann wegen einer Verletzung des § 33 Abs. 2 Satz 2 AVBEltV/§ 33 Abs. 2 Satz 2 AVBGasV in Betracht kommen, wenn der Mieter von der Versorgungseinstellung unverhältnismäßig betroffen ist und hinreichende Aussicht auf Zahlung auch im Rahmen einer Drittleistung (§ 267 BGB) besteht. 3. Der Mieter ist gegenüber dem Vermieter zur Mietzinsminderung oder Aufrechnung mit einem Aufwendungsersatzanspruch berechtigt, wenn er zur Abwendung einer Liefersperre Zahlungspflichten des Vermieters übernommen hat.
    AG Jena
    10.06.1998