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Urteil Richterablehnung
Schlagworte
Richterablehnung; Befangenheit; Hinweis auf Heilungswirkung
Leitsatz
Die vom Richter getroffene Verfügung, wonach dem beklagten Mieter mit der Zustellung der Zahlungs- und Räumungsklage wegen Mietrückstandes der Hinweis zu geben sei, daß die vom Kläger ihm gegenüber wegen Mietrückstandes erklärte Kündigung unwirksam werde, wenn bis zum Ablauf eines Monats nach Eintritt der Rechtshängigkeit des Räumungsanspruchs hinsichtlich des fälligen Mietzinses der Vermieter befriedigt wird, begründet nicht die Besorgnis der Befangenheit.
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