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Urteil Verkehrssicherungspflicht für Bäume
Schlagworte
Verkehrssicherungspflicht für Bäume; Beweislast des Geschädigten für Amtspflichtverletzung
Leitsatz
Kein Schadensersatzanspruch wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, wenn ein Autofahrer beim Rückwärtseinparken mit einem auf dem Bürgersteig schräg stehenden Baum (hier: Traubenkirsche) zusammenstößt.
(Leitsatz der Redaktion)
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