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Urteil Unwirksame Bearbeitungsentgelte in Verbraucherdarlehensverträgen
Schlagworte
Unwirksame Bearbeitungsentgelte in Verbraucherdarlehensverträgen; Bankgebühren; Kreditverträge
Leitsatz
Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kreditinstituts für den Abschluss von Privatkreditverträgen enthaltene Bestimmung „Bearbeitungsentgelt einmalig 1%" unterliegt nach § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB der richterlichen Inhaltskontrolle und ist im Verkehr mit Verbrauchern gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam.
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