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Urteil Verkehrssicherungspflicht für Bäume
Schlagworte
Verkehrssicherungspflicht für Bäume; Beweislast des Geschädigten für Amtspflichtverletzung
Leitsatz
Gelegentlicher natürlicher Astbruch (hier: Silberlinde), für den vorher keine besonderen Anzeichen bestehen, gehört zu den naturgegebenen allgemeinen Lebensrisiken, für die der Verkehrssicherungspflichtige nicht einzustehen braucht.
(Leitsatz der Redaktion)
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