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Urteil Verkehrssicherungspflicht für Bäume
Schlagworte
Verkehrssicherungspflicht für Bäume; Beweislast des Geschädigten für Amtspflichtverletzung
Leitsätze
1. Allein das Abbrechen des Astes eines Straßenbaums (hier: Weißdorn) führt nicht zu einer Haftung des Verkehrssicherungspflichtigen, wenn eine Vermorschung, Vorschädigung oder ein Anfahrschaden durch Lkw bei einer Kontrolle nicht erkennbar waren. Den Geschädigten trifft die Beweislast für eine Pflichtverletzung.
2. Der Geschädigte hat auch zu beweisen, dass eine zusätzliche Kontrolle zur Entdeckung einer Astbruchgefahr geführt hätte.
(Leitsätze der Redaktion)
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