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Suchergebnis Urteilssuche (2551 - 2560 von 7926)

  1. 67 S 279/01 - Härteeinwand bei Modernisierung; allgemein üblicher Zustand in Ost-Berlin
    Leitsatz: Im Beitrittsgebiet Ost-Berlin ist beim Altbau (Baualtersklasse bis 1918) für folgende Wohnungsausstattung ein allgemein üblicher Zustand noch nicht erreicht: Zentralheizung mit Warmwasserversorgung; moderne Sanitärausstattung (wandhängendes WC; eingelassener Spülkasten mit Wasser-/Gasleitung unter Putz; Kalt- und Warmwasserzähler; Badewanne und Duschkabine; Wand- und Bodenfliesen in Badezimmer und Küche; Herd mit vier Kochplatten; moderne Elektroanlage). Für derartige Modernisierungsarbeiten ist der Härteeinwand des Mieters (noch) beachtlich. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    10.04.2003
  2. 61 S 152/02 - Minderung bei PAK-Belastung
    Leitsatz: 1. Bei erheblicher Belastung der Atemluft mit polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) ist die Miete für die gesamte Wohnung um 15 % zu mindern. 2. Hatte der Mieter keine Kenntnis von der Belastung, beträgt die Minderungsquote nur 5 %.
    LG Berlin
    13.01.2003
  3. 67 S 185/01 - Berücksichtigung von leerstehenden Flächen in der Betriebskostenabrechnung; Umlegungsmaßstab; Vorwegabzug bei Gewerbe; Berücksichtigung von übernommenen Verwaltungs- und Instandhaltungsarbeiten bei den Hauswartkosten
    Leitsatz: 1. Bei der Betriebskostenabrechnung sind die Flächen von leerstehenden Wohnungen mitzuzählen, wenn die entsprechenden Kosten nicht verbrauchsabhängig erfaßt werden. 2. Ein Vorwegabzug für Gewerbeflächen bei Grundsteuer, Gebäudeversicherung und Haftpflichtversicherung ist dann erforderlich, wenn der Grundsteuermeßbescheid und die Versicherungsprämie zwischen Wohnfläche und Gewerbefläche differenziert. 3. Ein Vorwegabzug für Gewerbe bei Bewässerung, Entwässerung und Müllabfuhr ist nur dann notwendig, wenn die gewerbliche Nutzung eine entsprechende erhebliche Mehrbelastung verursacht. 4. Wird ein Hauswart auch mit Verwaltungsaufgaben und Instandsetzungsarbeiten beschäftigt, muß in bezug auf Lohn- und Lohnnebenkosten ein Abzug bezüglich der entsprechenden Betriebskostenposition vorgenommen werden. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    04.02.2002
  4. 62 S 291/01 - Rückforderung überhöhter Miete nach Modernisierung und Instandsetzung; Verwirkung
    Leitsatz: Der Mieter hat keinen Anspruch mehr auf Rückzahlung angeblich überzahlter Miete (Verwirkung), wenn er über sechseinhalb Jahre lang den vom Vermieter geforderten Modernisierungszuschlag zahlt und von seinem Recht auf Einsicht in die entsprechenden Modernisierungsbelege keinen Gebrauch gemacht und dementsprechend auch keine Fehler in der ursprünglichen Mieterhöhungserklärung gerügt hat.
    LG Berlin
    26.11.2001
  5. 63 S 87/01 - Beschlagnahme der Mietforderung; Vorausverfügung über Miete; Zugangsvereitelung
    Leitsatz: Im Rahmen des Mietverhältnisses hat der Mieter die Obliegenheit, Vorkehrungen für den Zugang mietvertraglich relevanter Erklärungen bereitzuhalten (Briefkasten- oder ähnliche Zugangsvorrichtungen).
    LG Berlin
    10.10.2001
  6. 62 S 1/01 - Mieterhöhung mit Mietspiegel 2000; Stichtagsdifferenz; renovierungsbedürftiges Treppenhaus; Beweisantritt mit Foto
    Leitsatz: 1. Die Berücksichtigung einer sog. Stichtagsdifferenz ist nicht zwingend. 2. Zur Darlegung eines renovierungsbedürftigen Treppenhauses im Hinblick auf einen schlechten Instandhaltungszustand genügt nicht die Vorlage von Fotos, es sei denn, diese geben unstreitig den tatsächlichen Zustand wieder. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    27.09.2001
  7. 64 S 168/00 - Anwendung Haustürwiderrufsgesetz auf Mietverträge; konkludente Umstellung von Brutto- auf Nettomiete zuzüglich Vorauszahlungen
    Leitsatz: 1. Das Haustürwiderrufsgesetz findet auch auf Mietverträge Anwendung. 2. Haben die Mietvertragsparteien über mehrere Jahre eine Abrechnung über Vorschüsse praktiziert, so liegt darin die konkludente Änderung des Mietvertrages dahingehend, daß auch künftig Vorschüsse zu zahlen sind.
    LG Berlin
    19.06.2001
  8. 67 S 391/00 - Anstrich der Außenfenster keine Schönheitsreparaturen; geltungserhaltende Reduktion
    Leitsatz: 1. Ein Anstrich der Außenfenster kann dem Mieter nicht als Schönheitsreparatur in AGB überbürdet werden. 2. Zur geltungserhaltenden Reduktion.
    LG Berlin
    14.05.2001
  9. 215 C 120/22 - Treuwidrige Kündigung eines Stellplatzes
    Leitsatz: 1. Ergibt sich aus den Umständen, dass am selben Tag abgeschlossene Mietverträge über eine Wohnung und einen Stellplatz getrennt zu beurteilen sind, ist der Mietvertrag über den Stellplatz ohne Begründung mit der gesetzlichen Kündigungsfrist kündbar.2. Die Kündigung kann aber rechtsmissbräuchlich sein, wenn sie ohne sachlichen Grund zur Disziplinierung des Mieters ausgesprochen wurde.(Leitsätze der Redaktion)
    AG Charlottenburg
    22.02.2023
  10. 7 C 157/18 - Nachrüstung durch FI-Schalter, unwirksame Mietvertragsklauseln
    Leitsatz: 1. Die Verpflichtung des Mieters zur Zahlung der Kosten für ein Türschild, für Schlüsselpfand und für EC-/Barzahlungsgebühren ist unwirksam. 2. Unwirksam sind ferner Klauseln, a) wonach der Vermieter nur eingeschränkt die Funktionalität der elektrischen Anlage gewährleistet (nur eine Steckdose, ein Schalter pro Raum); b) wonach der Mieter Verstopfungen an Entwässerungsleitungen bis zum Hauptrohr zu beseitigen hat; c) die eine Anpassung der Kostengrenze für Bagatellschäden (90 € pro Einzelfall und 7 % der Jahresnettokaltmiete) automatisch ohne schriftliche Benachrichtigung nach den preislichen Veränderungen und der höchstrichterlichen Rechtsprechung vorsehen. 3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Vorhandensein eines FI-Schalters, der nur eine Steckdose absichert, die Absicherung des gesamten Stromnetzes zu gewährleisten. 4. Die Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen ist jedenfalls dann unwirksam, wenn der Mieter die Renovierungspflichten des Vormieters gegenüber dem Vermieter übernimmt und am Ende des Mietverhältnisses die Wohnung mit durchgeführten Schönheitsreparaturen zurückzugeben hat. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Köpenick
    22.01.2019