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Urteil Herausgabeanspruch eines in Gemeinschaftseigentum befindlichen Kellerraums
Schlagworte
Herausgabeanspruch eines in Gemeinschaftseigentum befindlichen Kellerraums
Leitsatz
Steht ein Kellerraum im Gemeinschaftseigentum, wird aber von einem Wohnungseigentümer allein genutzt, kann jeder Wohnungseigentümer von diesem die Herausgabe an alle Wohnungseigentümer verlangen.
(Leitsatz der Redaktion)
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