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Urteil Mieterhöhung trotz fehlender Modernisierungsankündigung möglich
Schlagworte
Mieterhöhung trotz fehlender Modernisierungsankündigung möglich
Leitsätze
1. Eine fehlende Modernisierungsankündigung schließt die spätere Mieterhöhung nach Abschluss der Bauarbeiten auch dann nicht auf Dauer aus, wenn der Mieter der Modernisierung widersprochen hatte.
2. Voraussetzung ist, dass die Modernisierungsmaßnahme materiell gerechtfertigt war, der Mieter sie also nach § 554 BGB zu dulden hatte. (Leitsätze der Redaktion)
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