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Suchergebnis Urteilssuche (1871 - 1880 von 7993)

  1. 19 U 139/97 - Keine Nutzungsentschädigung durch Käufer; Besitzüberlassung durch vorzeitige Schlüsselübergabe
    Leitsatz: Überläßt der Verkäufer einer Wohnung dem Käufer vor dem im notariellen Vertrag vorgesehenen Zeitpunkt der Übergabe die Schlüssel der Wohnung, so liegt jedenfalls dann Besitzüberlassung vor, wenn dem Verkäufer der vorzeitige Einzug des Käufers "egal" ist; der Verkäufer kann in diesem Fall auch bei Verzug des Käufers mit der Kaufpreiszahlung weder Räumung noch Nutzungsentschädigung verlangen.
    OLG Karlsruhe
    23.04.1998
  2. 18 W 58/94 - Rechtswegzuständigkeit; Treuhandanstalt; Gesellschaft; Tantiemenrückzahlung; Gewinnausschüttungen
    Leitsatz: Für Klagen der Treuhandanstalt gegen einen Gründungsgesellschafter einer von ihr verwalteten Gesellschaft auf Rückzahlung von Tantiemen und Gewinnausschüttungen ist der ordentliche Rechtsweg gegeben.
    KG
    23.04.1994
  3. 65 S 104/21 - Fristlose bzw. ordentliche Kündigung wegen Lärmbelästigungen, Kinderlärm zu Ruhezeiten
    Urteil: ..., zur Überzeugung des Gerichts fest, dass...
    LG Berlin
    30.07.2021
  4. 311 O 1/16 - Kürzungsrecht bei nicht verbrauchsabhängiger Heizkostenabrechnung
    Leitsatz: Die Voraussetzung für die Anwendung des Kürzungsrechts nach § 12 Abs. 1 Satz 1 HeizkostenV ist, dass eine ordnungsgemäße verbrauchsbasierte Erfassung überhaupt möglich gewesen wäre. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Hamburg
    20.03.2019
  5. 85 S 177/12 WEG - Keine Änderung eines im bestandskräftigen Wirtschaftsplan angewandten Kostenverteilungsschlüssels für anschließende Abrechnung
    Leitsatz: Der in einem bestandskräftig gewordenen Wirtschaftsplan angewandte Kostenverteilungsschlüssel kann nicht mehr für die sich anschließende Jahresabrechnung derselben Wirtschaftsperiode geändert werden. (Revisionszulassung wegen Abweichung von LG Hamburg, ZMR 2013, 465) (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    13.08.2013
  6. 5 O 267/05 - Selbständiges Beweisverfahren; Auslagenvorschuß für Ergänzungsgutachten; Einwendungsausschluß wegen Verspätung
    Leitsatz: Hat es eine Partei versäumt, im selbständigen Beweisverfahren den Auslagenvorschuß für ein Ergänzungsgutachten einzuzahlen, dessen Einholung wegen von ihr erhobener Einwände gegen das Erstgutachten angeordnet worden war, kann sie mit den im anschließenden Prozeß erhobenen gleichen Einwänden wegen Verspätung ausgeschlossen sein.
    LG Berlin
    07.02.2006
  7. 14 S 22380/95 - Mietspiegel 1994 kein Beweismittel in München
    Leitsatz: Der Mietspiegel für München 1994 ist als Beweismittel für die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete im Sinne des § 2 MHG ungeeignet.
    LG München I
    16.10.1996
  8. 1 S 269/95 - demnächst; Zustellung; Mieterhöhung; Klage auf Zustimmung
    Leitsatz: Die Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung ist nicht "demnächst" zugestellt, wenn sie erst nahezu sechs Monate nach Ablauf der Klagefrist dem Mieter zugestellt wird und den Prozeßbevollmächtigten des Kl. hieran zumindest ein Mitverschulden trifft.
    LG Ellwangen
    07.02.1996
  9. 8. O. 508/91 - Abrechnungsanspruch; Aufbauhypothek; Aufbaugrundschuld; Beweislast; Darlegungslast; Grundstücksverwaltung
    Leitsatz: 1. Anspruch auf Abrechnung über ein - auf Grund privatrechtlichen Vertrages - verwaltetes Grundstück in den neuen Bundesländern. 2. Beweislast für die Verwendung eingetragener Aufbauhypotheken/Aufbaugrundschulden. 3. § 18 Abs. 3 Vermögensgesetz ist eng auszulegen; die Verwendung der Gelder bzw. die Baumaßnahmen sind im einzelnen darzulegen.
    LG Berlin
    06.03.1992
  10. 912 C 21/21 - Bauarbeiten außerhalb der Mietwohnung, einstweilige Verfügung auf Unterlassung nur bei unzumutbaren Störungen
    Leitsatz: 1. Der Zweck des im Eilrechtsverfahren durchsetzbaren Besitzschutzes des Mieters gegen Umbaumaßnahmen des Vermieters besteht nicht darin, die Durchführung der Umbaumaßnahmen zu verzögern. Der Zweck des einstweiligen Rechtsschutzes beschränkt sich auf die Abwehr von wesentlichen, nicht zumutbaren Störungen, gegebenenfalls auch Störungen, die die Grenze zur Rücksichtslosigkeit überschreiten (Anschluss an LG Berlin, Urteil vom 20. April 2016 - 65 S 424/15, Rn. 24, juris). 2. Ein Verfügungsanspruch kommt nur in Betracht, wenn der Mieter schlüssig darlegt, dass nicht zumutbare Störungen auftreten werden (entgegen LG Berlin, Urt. v. 6. November 2019 - 66 S 117/19). 3. Erst auf eine solche schlüssige Darlegung hin obliegt es dem Vermieter, seinerseits darzulegen und zu beweisen, dass die Störung nicht wesentlich ist. 4. Sofern im Vorhinein offen ist, in welchem Umfang tatsächlich nicht zumutbare Störungen auftreten, kann der Mieter vorbeugenden Rechtsschutz nicht in Anspruch nehmen.
    AG Hamburg-St. Georg
    18.02.2021