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Suchergebnis Urteilssuche (1641 - 1650 von 8144)
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2Z BR 60/00 - Wohnungseigentum; Pergola; bauliche Veränderungen; Abstandsflächen; Wiedereinsetzung; Anwendung des NachbarrechtsLeitsatz: ...beim Gericht der weiteren Beschwerde...BayObLG14.12.2000
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2Z BR 103/00 - Wohnungseigentum; Beschlußanfechtung; KostenvorschußLeitsatz: ...Amtsermittlungspflicht des Gerichts nicht deshalb...BayObLG06.12.2000
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2Z BR 81/00 - Unrichtige Verwalterauskunft über Mehrheitsbeschluß; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Beschlußkompetenz; bauliche Veränderung; ZitterbeschlüsseLeitsatz: ...Nachprüfung auf Rechenfehler durch das Gericht...BayObLG30.11.2000
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P.ST. 1391 - Untervermietung; Hauptmieter; Lebensmittelpunkt; WillkürLeitsatz: ...einfachen Rechts durch ein Gericht...HessStGH18.08.1999
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2 Z BR 109/98 - Befangenheit; Richter; FGG-Verfahren; Besorgnis der Befangenheit; Kosten; Verfahrenskosten; KostenentscheidungLeitsatz: ...Richteramts gehindert, wenn das Gericht...BayObLG25.11.1998
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2Z BR 80/97 - Unterlassungsanspruch; zweckbestimmungswidrige Nutzung; unzulässige Rechtsausübung; Wettbewerber; Ausschaltung; Parteivernehmung; Beweisaufnahme; Zeuge; StrengbeweisLeitsatz: ...werden. 3. Wählt das Gericht den...BayObLG07.08.1997
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5 Ws (B) 100/91 - Modernisierung; Mietpreisüberhöhung; laufende Aufwendungen; ortsübliche Vergleichsmiete; MietspiegelLeitsatz: ...lediglich Richtwerte und enthebt das Gericht...KG, 5. Senat für Bußgeldsachen28.10.1991
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- Allg. Reg. 20/70 - Rechtsentscheid; Vorlagevoraussetzung; Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage; Sozialklausel; Widerspruch gegen KündigungLeitsatz: ...angegangene Gericht hat von Amts wegen zu...BayObLG21.07.1970
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IX ZR 33/04 - Verjährung für InsolvenzanfechtungLeitsatz: Die Verjährungsfrist des § 146 Abs. 1 InsO berechnet sich nach § 187 Abs. 1, § 188 Abs. 2 Alt. 1 BGB auch dann, wenn das Insolvenzverfahren um 0.00 Uhr eines bestimmten Tages eröffnet worden ist.BGH13.01.2005
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24 W 179/01 - Beschlußkompetenz für Geschäftsordnung; SchriftformLeitsatz: Ein Eigentümerbeschluß, der für Beschlußanträge der Wohnungseigentümer die Schriftform und eine schriftliche Begründung vorschreibt, überschreitet schon die Beschlußkompetenz der Wohnungseigentümer, widerspricht aber jedenfalls Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung.KG26.06.2002
