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Suchergebnis Urteilssuche (1641 - 1650 von 7925)
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63 S 175/03 - Trennbarkeit von AGB zu SchönheitsreparaturenLeitsatz: Eine zulässige Vertragsbedingung zur Überbürdung von allgemeinen Schönheitsreparaturen kann von einer unzulässigen Vertragsbedingung zur Durchführung erforderlich werdender Schönheitsreparaturen aufgrund von höherer Gewalt und nach Modernisierung getrennt werden, so daß in der Folge der Mieter die turnusmäßig erforderlichen Schönheitsreparaturen durchführen muß. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin14.11.2003
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12 S 160/00 - Geringes Angebot an vergleichbaren Räumen; Ausnutzen einer Mangellage; überhöhte MieteLeitsatz: Bei der Beurteilung des Tatbestandsmerkmales der Ausnutzung eines geringen Angebots an vergleichbaren Räumen kommt es nicht allein auf die allgemeine Knappheitssituation am Wohnungsmarkt (Mangellage), sondern auch auf die individuelle Situation des Mieters an (entgegen LG Hamburg NZM 2000, 1002).LG Köln05.12.2000
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62 S 399/96 - Kaution; Rückgriff des VermietersLeitsatz: Während des Mietverhältnisses kann der Vermieter auf die Kaution nur wegen nicht bestrittener Forderungen zurückgreifen.LG Berlin06.03.1997
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65 S 175/96 - Mietvereinbarung; Mietpreisüberhöhung; teilgewerbliche Nutzung; TeilnichtigkeitLeitsatz: Nach ständiger Rechtsprechung der Kammer kann sich bei teilgewerblicher Nutzung eine Nichtigkeit oder Teilnichtigkeit der Mietzinsvereinbarung nicht insgesamt aus § 5 WiStG ergeben.LG Berlin01.11.1996
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64 S 46/96 - Mietumstellung von Brutto- auf Nettomiete; Mietstrukturänderung; Änderungsvereinbarung; SchriftformklauselLeitsatz: 1. Äußert der Vermieter den Wunsch zu einer Umstellung der Zinsstruktur von Brutto- auf Nettomiete, zu dem der Mieter bis zu einem bestimmten Zeitpunkt Einwendungen vorbringen soll, liegt in dem Schweigen nebst Zahlung der geforderten Miete auch dann eine Zustimmung, wenn die Miethöhe insgesamt unverändert geblieben ist. 2. Eine solche konkludente Änderungsvereinbarung ist trotz einer Schriftformklausel möglich.LG Berlin31.05.1996
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64 S 1/95 - Streitgenossen; faktisches Mietverhältnis: Kündigung; HausfriedensstörungLeitsatz: 1. Mehrere auf Räumung verklagte Mieter sind keine notwendigen Streitgenossen. 2. Die bloße Duldung der Wohnungsnutzung durch den Eigentümer kann zu einem faktischen Mietverhältnis führen. 3. Die Wirkung einer fristlosen Kündigung wegen dauernder Lärmbelästigung entfällt auch dann nicht, wenn in Zukunft keine neuen Störungen des Hausfriedens zu befürchten sind.LG Berlin02.05.1995
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27 C 137/22 - Aufwendig gestaltetes Wohnumfeld nach MietspiegelLeitsatz: Das wohnwerterhöhende Merkmal „aufwendig gestaltetes Wohnumfeld“ kann auch bei einem kleinen Innenhof vorliegen, bei dem die Mülltonnen und Fahrradabstellplätze einen Großteil der Fläche einnehmen, wenn eine harmonische Gestaltung mit Sitzfläche für die Mieter und einem kleinen Sandkasten existiert.(Leitsatz der Redaktion)AG Mitte09.02.2023
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9 C 177/21 - Vormiete und MietpreisbremseLeitsatz: 1. Der Vermieter kann sich auf eine höhere Miete als die nach § 556d BGB zulässige berufen, wenn er im Streitfall den Mietvertrag mit dem Vormieter vorlegt.2. Der Mieter, der sich auf ein Scheingeschäft beruft, hat die dafürsprechenden Umstände darzulegen und zu beweisen.(Leitsätze der Redaktion)AG Schöneberg06.10.2022
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8 C 338/18 - Untervermietungserlaubnis nur bei Interesse von nicht ganz unerheblichem GewichtLeitsatz: Ein Anspruch des Mieters auf Erteilung einer Untervermietungserlaubnis erfordert ein Interesse von nicht ganz unerheblichem Gewicht, das nicht gegeben ist, wenn der in einem 11 km von der Wohnung in einem Eigenheim wohnende Mieter zwei Zimmer seiner 3-Zimmer-Wohnung untervermieten und nur ein Zimmer für gelegentliche Aufenthalte nutzen will. (Leitsatz der Redaktion)AG Lichtenberg20.02.2019
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14 C 188/18 - Unzureichende Verpflichtungserklärung des JobCenters zur MietübernahmeLeitsatz: Eine fristlose Kündigung des Vermieters wegen rückständiger Mieten wird nicht durch eine Verpflichtungserklärung des JobCenters unwirksam, die an den Mieter (und nicht an den Vermieter) gerichtet ist und weiter vom Vermieter eine schriftliche Erklärung zum Fortbestand oder Nichtfortbestand des Mietverhältnisses und eine Übersendung des Mietkontoauszuges verlangt. (Leitsatz der Redaktion)AG Tempelhof-Kreuzberg20.09.2018