Urteil Einzelrichterzuständigkeit
Schlagworte
Einzelrichterzuständigkeit; gesetzlicher Richter; verfassungswidrige Zulassung der Rechtsbeschwerde durch Einzelrichter; Kammerzuständigkeit; Rechtsbeschwerde gegen Kostenentscheidung nach § 91 a ZPO
Leitsätze
1. Lässt der originäre Einzelrichter die Rechtsbeschwerde zu, verstößt das gegen das Verfassungsgebot des gesetzlichen Richters, weil eine Übertragung der Sache auf die mit drei Richtern besetzte Kammer geboten gewesen wäre (§ 568 Satz 2 Nr. 2 ZPO).
2. Gegen eine Kostenentscheidung gem. § 91 a ZPO darf die Rechtsbeschwerde nicht aus materiell-rechtlichen Gründen zugelassen werden.
(Leitsätze der Redaktion)
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