« zurück zur Suche
Urteil Einbruch in Nachbarwohnung wegen Wasserschadens, Kündigungsgrund
Schlagworte
Einbruch in Nachbarwohnung wegen Wasserschadens, Kündigungsgrund
Leitsatz
Eine Kündigung des Vermieters ist nicht gerechtfertigt, wenn der Mieter nach seinem Urlaub einen Wasserschaden in seiner Wohnung mit einer Wasserpfütze in der Küche entdeckt und die darüber liegende leerstehende Wohnung gewaltsam öffnet, um die Ursache festzustellen und weitere Schäden zu verhindern.
(Leitsatz der Redaktion)
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat