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Urteil Anfechtung der Verwalterbestellung


Schlagworte

Anfechtung der Verwalterbestellung; Streitwert; Störung des Vertrauensverhältnisses

Leitsätze

1. Gegen eine Streitwertfestsetzung durch das Landgericht als Rechtsmittelgericht ist die Beschwerde zum Oberlandesgericht statthaft.

2. Verfolgt ein klagender Wohnungseigentümer mit der Anfechtung der Bestellung (bzw. Beauftragung) eines WEG-Verwalters nicht finanzielle Interessen, sondern wegen einer Störung des Vertrauensverhältnisses zum Verwalter allein die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Verwaltung der Gemeinschaft, ist das (zu verfünffachende) Einzelinteresse des Klägers im Sinne von § 49 a Abs. 1 GKG regelmäßig mit 1.000 € zu bewerten, wenn konkrete, wegen der Verwaltung durch den abgelehnten Verwalter befürchtete finanzielle Nachteile, nach denen der Wert der Anfechtung der Verwalterbestellung bemessen werden könnte, nicht erkennbar sind.

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