Urteil Zur Zulässigkeit eines privilegierten Parteiwechsels bei Anfechtungsklage
Schlagworte
Zur Zulässigkeit eines privilegierten Parteiwechsels bei Anfechtungsklage; Klageumstellung auf übrige Wohnungseigentümer; Beiladung des zustellungsbevollmächtigten Verwalters; Verfahrensbeteiligung des Verwalters als Partei; Klageänderung; Rubrumsänderung
Leitsätze
a) Zur Zulässigkeit eines an der Wertung des § 44 WEG orientierten privilegierten Parteiwechsels, wenn eine Anfechtungsklage entgegen § 46 Abs. 1 Satz 1 WEG zunächst gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft erhoben worden ist, später aber auf eine Klage gegen die übrigen Wohnungseigentümer umgestellt wird.
b) Ungeachtet seiner verfahrensrechtlichen Stellung als Zustellungsbevollmächtigter der Wohnungseigentümer (§ 45 Abs. 1 WEG) ist der Verwalter in Rechtsstreitigkeiten nach § 43 Nr. 3 und Nr. 4 WEG aus Gründen der Rechtskrafterstreckung (vgl. § 48 Abs. 3 WEG) beizuladen; etwas anderes gilt nur dann, wenn er als Partei an dem Rechtsstreit beteiligt ist (§ 48 Abs. 1 Satz 2 WEG).
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