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Suchergebnis Urteilssuche (1121 - 1130 von 7939)

  1. 64 S 288/92 - Räumungsvergleich; Rechtsschutzbedürfnis für erneute Räumungsklage
    Leitsatz: 1. Nach Abschluß eines Räumungsvergleichs nutzt der Mieter die Räume bis zur tatsächlichen Rückgabe aufgrund eines gesetzlichen Schuldverhältnisses. 2. Dieses gesetzliche Schuldverhältnis kann aus wichtigem Grund wie ein Mietverhältnis gekündigt werden. 3. Rechtsschutzbedürfnis für erneute Räumungsklage nach Abschluß eines Räumungsvergleichs.
    LG Berlin
    12.01.1993
  2. 64 S 350/91 - Mietvertragsabschluss; Hausverwalter; konkludenter Mietvertrag; Kündigungszurückweisung; Vollmacht; Untermieterlaubnis
    Leitsatz: 1. Schließt der Verwalter des Grundstücks den Mietvertrag im eigenen Namen ab, wird er - und nicht der Eigentümer - Mietvertragspartei. Daher treten bei Veräußerung des Grundstücks in diesem Fall die Rechtsfolgen des § 571 BGB nicht ein. 2. Zwischen dem Grundstückserwerber und den Mietern kann jedoch ein konkludenter Mietvertrag dadurch zustande kommen, daß der Er-werber die Wohnung weiterhin den Mietern überläßt und diese den Mietzins an den ihnen als Erwerber bekannten neuen Eigentümer zahlen. 3. Die Kündigung eines Mietverhältnisses kann gem. § 174 BGB zu-rückgewiesen werden, wenn der Vertreter der Kündigungserklärung die ihn dazu berechtigende Vollmachtsurkunde nicht beigefügt hat. Bei unverzüglicher Rüge des Fehlens der Vollmacht durch den Mieter ist die Kündigung unwirksam. 4. Die vollständige Überlassung einer Wohnung an einen Dritten ist auch durch eine "generelle Untermieterlaubnis" nicht gedeckt.
    LG Berlin
    24.11.1992
  3. 10 C 456/11 - Katzennetz an Holzkonstruktion auf Balkon vertragswidrig
    Leitsatz: Die Anbringung eines Katzennetzes an einer Holzkonstruktion auf einem zur Mietwohnung gehörenden Balkon ohne Zustimmung des Vermieters stellt eine vertragswidrige bauliche Veränderung dar und ist auf Verlangen des Vermieters zu unterlassen. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Neukölln
    12.04.2012
  4. 4 C 93/11 - Fristlose Kündigung auch ohne Abmahnung
    Leitsatz: 1. Eine außerordentliche fristlose Kündigung ist auch ohne Abmahnung gerechtfertigt, wenn der Mieter mit massiver Gewalt (hier: Inbrandsetzung des Wohnhauses) droht. 2. Das gilt auch dann, wenn der psychisch kranke Mieter unter Betreuung steht; eine nicht ganz unwahrscheinliche Gefährdung von Mitmietern oder Mitarbeitern muss der Vermieter nicht hinnehmen. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Lichtenberg
    04.08.2011
  5. 26 C 315/09 - Anspruchsverlust durch vorbehaltloses Abnahmeprotokoll
    Leitsatz: 1. Vermerkt der Vermieter nach Beendigung des Mietverhältnisses den ordnungsgemäßen Zustand in einem Abnahmeprotokoll, sind spätere Schadensersatzansprüche grundsätzlich ausgeschlossen. 2. Ist der Hausmeister mit der Wohnungsabnahme beauftragt, muss der Vermieter das von diesem unterschriebene Protokoll gegen sich gelten lassen. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Potsdam
    28.01.2010
  6. 10 C 127.09.WEG - Verwaltungsbeirat aus vier Mitgliedern
    Urteil: ...des Rechtsstreits legte das Gericht den...
    AG Tiergarten
    08.10.2009
  7. 11 C 692/99 - Wiederholte Verwalterbestellung begründet keinen Provisionsanspruch; Verwalter als Wohnungsvermittler
    Leitsatz: Dem Verwalter steht kein Provisionsanspruch aus einer Maklertätigkeit für Wohnungsvermittlung zu, wenn er zwar nicht während des Leerstands der Wohnung, für die Zeit davor und danach aber mit der Verwaltung beauftragt war.
    AG Wedding
    06.06.2000
  8. 41 C 425/95 - Modernisierung; Isolierglasfenstereinbau; Modernisierungszuschlag; Instandsetzungskostenabzug
    Leitsatz: 1. Der Einbau eines Isolierglasfensters statt eines Kastendoppelfensters ist eine Modernisierung. 2. Der Mieter ist für den Abzug von fälligen Instandsetzungskosten beweispflichtig.
    AG Rostock
    31.01.1996
  9. 7 C 126/94 - Mieterhöhungsverlangen; Zugang während der Preisbindung
    Leitsatz: Ein Mieterhöhungsverlangen nach § 2 MHG ist unwirksam, wenn es dem Mieter noch während der Preisbindung zugeht.
    AG Spandau
    19.04.1994
  10. 13 C 51/93 - Kündigung wegen Zahlungsverzug; Schonfrist; Heilung durch Nachzahlung; Ausschluss erneuter Heilungswirkung; Übernahmeerklärung des Sozialamtes
    Leitsatz: 1. Wird eine fristlose Kündigung infolge vollständiger Nachzahlung der Mietrückstände unwirksam, bevor Räumungsklage erhoben wird, so ist auch dadurch bei einer späteren erneuten fristlosen Kündigung eine Heilung durch Nachzahlung ausgeschlossen. 2. Dies gilt dann nicht, wenn nach der ersten fristlosen Kündigung nur ein Teil nachgezahlt wird und die erneute fristlose Kündigung teilweise auf einen Restbetrag der früheren Kündigung gestützt wird. 3. Die Übernahmeerklärung des Sozialamtes macht die fristlose Kün-digung nur dann unwirksam, wenn sie innerhalb der Schonfrist dem Vermieter im Original zugeht. Übersendung durch Telefax an das Ge-richt oder die Prozeßbevollmächtigten des Vermieters reicht nicht aus.
    AG Charlottenburg
    12.11.1993