« zurück zur Suche
Urteil Mietermodernisierung
Schlagworte
Mietermodernisierung; Mitteilungspflicht
Leitsatz
Der Mieter hat nur dann einen Anspruch auf Genehmigung einer Modernisierung, wenn er dem Vermieter Art und Umfang der Arbeiten mitgeteilt hat (§ 541 b BGB analog).
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat