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Urteil Fristlose Kündigung auch ohne Abmahnung
Schlagworte
Fristlose Kündigung auch ohne Abmahnung
Leitsätze
1. Eine außerordentliche fristlose Kündigung ist auch ohne Abmahnung gerechtfertigt, wenn der Mieter mit massiver Gewalt (hier: Inbrandsetzung des Wohnhauses) droht.
2. Das gilt auch dann, wenn der psychisch kranke Mieter unter Betreuung steht; eine nicht ganz unwahrscheinliche Gefährdung von Mitmietern oder Mitarbeitern muss der Vermieter nicht hinnehmen.
(Leitsätze der Redaktion)
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