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Urteil Schönheitsreparaturen
Schlagworte
Schönheitsreparaturen; Abwälzung; Formularklausel; Quotenklausel
Leitsatz
Eine Quotenhaftungsklausel ist auch dann wirksam, wenn der Mieter wegen unterlassener Schönheitsreparaturen nach fünf Jahren 100 % der Kosten für die erforderlichen Arbeiten zu zahlen hat.
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