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BVerwG 8 C 25.11 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Besserberechtigter; Bodenreformerbe; Bodenreformgrundstück; bodenreformrechtliche Beschränkungen; Erbe; Erblasser; Genehmigung; Miterben; Rechtsvorgänger; Redlichkeit; Restitutionsausschluss; Verzicht; Volleigentum; Zuteilung; Zuweisung; Erwerbsvorgang; BodenreformeigentumLeitsatz: 1. Erben eines Bodenreformeigentümers, die nach Art. 233 § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Fall 1 EGBGB Eigentümer des ehemaligen Bodenreformgrundstücks geworden sind, können einem vermögensrechtlichen Rückübertragungsanspruch den redlichen Erwerb ihres Rechtsvorgängers nach § 4 Abs. 2 VermG entgegenhalten, wenn sie nach Art. 233 § 12 Abs. 3 EGBGB zuteilungsfähig sind und kein Besserberechtigter im Sinne des Art. 233 § 12 Abs. 2 EGBGB vorhanden ist (wie Urteil vom 19. Oktober 2000 - BVerwG 7 C 91.99 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 49 = ZOV 2001, 62). 2. Die Besserberechtigung eines anderen steht einem Schutz der Erben durch § 4 Abs. 2 VermG auch dann entgegen, wenn der Besserberechtigte auf seinen Auflassungsanspruch nach Art. 233 § 11 Abs. 3 EGBGB oder auf dessen Durchsetzung verzichtet hat.BVerwG23.05.2012
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BVerwG 5 C 11.11 - Unternehmensschädigung; „zugeschwommenes“ Betriebsgrundstück; Singularrestitution; erweiterte Singularrestitution; Einzelgegenstandsentschädigung; Grundstücksentschädigung; Nettoprinzip; Anrechnung langfristiger Verbindlichkeiten; Abzug langfristiger Verbindlichkeiten; Berücksichtigung langfristiger VerbindlichkeitenLeitsatz: Grundstücksbezogene Verbindlichkeiten (hier: Grundschuld), die in der Zeit vom 15. September 1935 bis 8. Mai 1945 entstanden sind, bleiben auch dann gemäß § 2 Satz 5 Teilsatz 3 NS-VEntschG unberücksichtigt, wenn sie an einem sog. „zugeschwommenen" (im Sinne von § 3 Abs. 1 Satz 4 VermG später angeschafften) Grundstück von dem Nachfolgeunternehmen eingegangen wurden.BVerwG01.03.2012
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BVerwG 4 C 12.10 - Wiederaufbau eines abgebrannten Putenmaststalles; kapazitätsbeschränkende Nebenbestimmung; immissionsschutzrechtliches Verfahren; Austausch und Ersetzungsgenehmigung; immissionsschutzrechtliche Freigabe; baurechtliche Genehmigungspflicht; schädliche Umwelteinwirkungen; Geruchsimmissionen; Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) als OrientierungshilfeLeitsatz: § 16 Abs. 5 BImSchG gilt auch für gemäß § 67 Abs. 2 BImSchG angezeigte Anlagen. Im Fall des Wiederaufbaus einer zerstörten Anlage entbindet § 16 Abs. 5 BImSchG lediglich von der Pflicht, ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren durchzuführen, nicht jedoch von der Beachtung anderer behördlicher Genehmigungserfordernisse. Die Vorschrift lässt die Pflicht, ein Baugenehmigungsverfahren durchzuführen, unberührt.BVerwG21.12.2011
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BVerwG 4 C 13.10 - - Sanierungssatzung; Abschlusserklärung; Grundstück; Buchgrundstück; Baugrundstück; Ziele und Zwecke der Sanierung; Konkretisierung der SanierungszieleLeitsatz: Ein Anspruch auf eine nur ein einzelnes Buchgrundstück betreffende sanierungsrechtliche Abschlusserklärung besteht nicht, wenn dieses Grundstück eines von mehreren Grundstücken ist, die im Hinblick auf die Ziele und Zwecke der Sanierung und die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen als Einheit anzusehen sind.BVerwG21.12.2011
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BVerwG 8 C 9.06 - Schädigung; Zeitpunkt; Beteiligung; Siedlungsunternehmen; Parzellierung; Restitutionsausschuß; Gleichheitssatz; Enteignung; DurchgriffLeitsatz: Der Ausschluß der Restitution nach § 3 Abs. 1 Satz 11 VermG verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1 GG (im Anschluß an das Urteil vom 7. März 2007 - BVerwG 8 C 26.05 -).BVerwG21.06.2007
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BVerwG 3 C 14.06 - Erlösauskehr; Erlösauskehranspruch; Verkehrswertauskehranspruch; Ersetzungsbefugnis; ErsatzgrundstückLeitsatz: Die in § 8 Abs. 5 Satz 1 VZOG der verfügenden Stelle eingeräumte Befugnis, dem nach § 8 Abs. 4 Satz 2 VZOG Auskehrberechtigten anstelle der Auskehrung des Erlöses oder des Wertes das Eigentum an dem Grundstück, Grundstücksteil oder Gebäude oder an einem Ersatzgrundstück zu verschaffen, setzt keine dingliche Einigung mit dem Auskehrberechtigten voraus. Als Ersatzgrundstück i.S.v. § 8 Abs. 5 Satz 1 VZOG können nicht beliebige Grundstücke angeboten werden. Es muß sich um "ein" Ersatzgrundstück, also um eine wirtschaftliche Einheit handeln. Das angebotene Grundstück muß außerdem nach seiner Funktion und seinen wertbildenden Faktoren dem veräußerten Grundstück entsprechen.BVerwG26.04.2007
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BVerwG 9 B 2.06 - Straßenbaubeitrag; Stadtwerke; nichtwirtschaftliche kommunale Einrichtung; beitragsfähiger Aufwand; Selbstkostenpreis; Entgeltanteil; Gewinnzuschlag; Regiekostenaufschlag; Unternehmerwagnis; Gewinnerzielung; öffentliches Preisrecht; Selbstverwaltungsgarantie; Kernbereich; Organisationshoheit; Verfahrensfehler; absoluter Revisionsgrund; gesetzlicher Richter; unterbliebene Vorlage; Großer Senat; Abweichung; DivergenzLeitsatz: 1. Die kommunale Selbstverwaltungsgarantie in ihrer Ausprägung als Organisationshoheit der Gemeinde wird nicht verletzt, wenn es nach der maßgeblichen Auslegung des Landesrechts durch das Oberverwaltungsgericht (hier: der §§ 107 ff. GO NRW und § 8 Abs. 4 Satz 5 KAG NRW) einer Gemeinde nicht gestattet ist, in einem Entsorgungsvertrag mit einer von ihr mehrheitlich beherrschten nichtwirtschaftlichen kommunalen Einrichtung (Stadtwerke AG) über die Durchführung der Aufgabe der Straßenentwässerung als Entgeltanteil einen kalkulatorischen Gewinnzuschlag zu vereinbaren und diesen im Rahmen der Erhebung von Straßenbaubeiträgen als beitragsfähigen Aufwand auf die Abgabenschuldner abzuwälzen. 2. Die Nichtvorlage einer Sache an den Großen Senat eines Oberverwaltungsgerichts kann einen im Rahmen der Zulassung der Revision rügefähigen Verfahrensfehler i.S.v. § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO darstellen. 3. Ein Verstoß gegen den gesetzlichen Richter durch Nichtvorlage einer Sache an den Großen Senat des Oberverwaltungsgerichts wegen Abweichung von einer Entscheidung eines anderen Senats (§ 12 Abs. 1 i.V.m. § 11 Abs. 2 und 3 VwGO) setzt voraus, daß es sich um eine Divergenz in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage bei Anwendung ein und derselben Norm des Landesrechts handelt.BVerwG14.09.2006
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BVerwG 8 C 12.05 - KatasteramtsgebührenLeitsatz: Weder in direkter noch in analoger Anwendung folgt aus § 38 Abs. 1 VermG eine sachliche Kostenfreiheit für das Einholen von Auskünften eines Katasteramtes.BVerwG21.06.2006
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BVerwG 4 C 15.04 - Städtebaulicher VertragLeitsatz: 1. In einem städebaulichen Vertrag nach § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 BBauG darf vereinbart werden, daß der Vertragspartner auch die verwaltungsinternen Kosten (Personal- und Sachkosten) zu tragen hat, die der städtebaulichen Planung einer Gemeinde zurechenbar sind. Ausgenommen sind Kosten für Aufgaben, die die Gemeinde nicht durch Dritte erledigen lassen dürfte, sondern durch eigenes Personal wahrnehmen muß. 2. Die städtebauliche Vereinbarung mit einem Dritten über die Änderung des Bebauungsplanes verstößt dann nicht gegen § 2 Abs. 3, 4 BauGB, wenn die Gemeinde diesem keinen Anspruch auf Durchführung des Verfahrens bis zu einem Beschluß des zuständigen Organs über die Planänderung einräumt. 3. Für die Angemessenheit der übernommenen Zahlungsverpflichtung reicht es aus, daß die Vereinbarung auf die Initiative des Dritten zustandegekommen ist und sich aus ihr ergibt, daß der Dritte nur die anfallenden Verwaltungs- und Planungskosten zu tragen hat. (Leitsätze zu 2. und 3. von der Redaktion)BVerwG25.11.2005
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BVerwG 11 C 12.00 - Grundsteuererlaß wg. strukturellen Leerstands; Einheitswert; Ertragsminderung; Hauptfeststellung; Jahresrohmiete; normaler Rohertrag; Wertfortschreibung; Wertverhältnisse; WohnungsüberangebotLeitsatz: Sind Wohnungen wegen des strukturell bedingten Überangebots in einer Gemeinde nicht vermietbar, rechtfertigen darauf beruhende Ertragsminderungen keinen Grundsteuererlaß nach § 33 GrStG.BVerwG04.04.2001