Urteil Werkswohnung
Schlagworte
Werkswohnung; Kündigung; Sozialklausel; Kündigungsbegründung; Nachschieben von Kündigungsgründen; Räumungsprozess
Nichtamtliche Leitsätze
1. Die Kündigung einer werksgebundenen Wohnung im Sinne von § 565 c Satz 1 Nr. 1 BGB bedarf zu ihrer Wirksamkeit der besonderen Begründung nach § 564 b Abs. 3 BGB.
2. Zur Frage des "Nachschiebens" von Kündigungsgründen im Räumungsprozeß nach vorangegangener ordentlicher Wohnraumkündigung und zur Frage der - erneuten - Kündigung durch Klageerhebung.
3. Ein Rechtsentscheid zu den Gründen für einen Ausschluß der Sozialklausel (§ 556 a BGB) bei werksgebundenem Wohnraum im Fall des § 565 d Abs. 3 Nr. 2, 2. Alternative BGB ergeht nicht. (Erlaß eines Rechtsentscheide abgelehnt.)
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