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Urteil Mieterhöhung
Schlagworte
Mieterhöhung; Zustimmungsverlangen bei Eheleuten
Leitsätze
Ein Zustimmungsverlangen nach § 2 Abs. 2 MHG, das der Vermieter einer an Eheleute vermieteten Wohnung nur an einen Mieter richtet, ist beiden Ehegatten gegenüber wirksam, wenn die Vertragspartner formularmäßig unter anderem vereinbart haben:
Für die Rechtswirksamkeit einer Erklärung des Vermieters genügt es, wenn sie gegenüber einem der Mieter abgegeben wird.
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