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Suchergebnis Urteilssuche (7351 - 7360 von 7807)

  1. 8 C 85/21 - Kosten des Wachdienstes als sonstige Betriebskosten bei Gebäuden im Umfeld linksradikaler Szene
    Leitsatz: Bei Wohnungen im Umfeld der als Hotspot der linksradikalen Szene bekannten Rigaer Straße in Berlin ist der Vermieter bei entsprechender Vereinbarung berechtigt, die Hälfte der Kosten des Wachschutzes als „sonstige Betriebskosten“ auf die Mieter umzulegen.(Leitsatz der Redaktion)
    AG Kreuzberg
    16.09.2021
  2. 23 C 85/21 - Drittwiderklage gegen Mieter bezüglich Mietpreisbremse
    Der Fall: ...unterliegt. Nach Hinweis des Gerichts, dass...
    AG Kreuzberg
    21.10.2021
  3. 11 C 191/21 - Mitteilung der umfassenden Modernisierung durch Exposé
    Leitsatz: 1. Seiner Pflicht, bei der Berufung auf den Ausnahmetatbestand der Erstvermietung nach umfassender Modernisierung den Mieter vor Mietvertragsabschluss auf diesen Umstand hinzuweisen, kann der Vermieter auch durch Übergabe eines entsprechend gestalteten Exposés nachkommen; dabei ist weder eine Erläuterung des Begriffs der umfassenden Modernisierung noch eine Beschrei­bung der Arbeiten erforderlich. 2. Hat der Vermieter diesen Hinweis erteilt, ist er nicht verpflichtet, weitere Auskünfte (betreffend Höhe der Vormiete, Mieterhöhungen innerhalb des letzten Jahres vor Beendigung des Vormietverhältnisses und Modernisierungsmaßnahmen in den letzten drei Jahren vor Beginn des Mietverhältnisses) zu erteilen.3. Zur Auslegung des Begriffs „umfassende Modernisierung“.(Leitsätze der Redaktion)
    AG Kreuzberg
    26.04.2022
  4. 10 C 46/21 - Neuvermietung nach umfassender Modernisierung
    Leitsatz: 1. Die Mietpreisbremse gilt nicht bei Neuvermietung nach umfassender Modernisierung (hier: Bad, Sammelheizung, Isolierglasfenster, Leitungssystem und Elektrik).2. Bei einer substantiierten Darlegung der Maßnahmen durch Beifügung von Rechnungen, Leistungsverzeichnissen und Fotos ist ein pauschales Bestreiten der Maßnahmen und der Kosten durch den Kläger unbeachtlich.(Leitsätze der Redaktion)
    AG Kreuzberg
    09.02.2022
  5. 18 C 56/22 - Verkürzung einer Räumungsfrist
    Teaser: ...Gericht auf Antrag oder von Amts wegen eine...
    AG Kreuzberg
    14.11.2022
  6. 7 C 128/21 - Neubau nach Beseitigung von erheblichen Schäden
    Leitsatz: 1. Neubau i.S.d. § 556f BGB liegt auch dann vor, wenn Schäden beseitigt werden, die aus bauordnungsrechtlichen Gründen ein Bewohnen nicht gestatten.2. Ausreichend ist eine hinreichend konkrete Gefahr, dass dieser Zustand demnächst zu erwarten ist.(Leitsätze der Redaktion)
    AG Kreuzberg
    09.11.2022
  7. 13 C 285/18 - Kündigung wegen ungenehmigter Mietereinbauten
    Leitsatz: Eingriffe in die bauliche Substanz, namentlich bauliche Veränderungen der Mieträume - hier: Einbau einer Badewanne inklusive der Verlegung von Wasserleitungen und der Verfliesung sowie der Einbau eines Boilers -, sind dem Mieter in der Regel ohne Zustimmung des Vermieters nicht gestattet; eine Zuwiderhandlung berechtigt den Vermieter zur ordentlichen Kündigung und gibt ihm einen Anspruch auf Rückbau.(Leitsatz der Redaktion)
    AG Kreuzberg
    08.02.2022
  8. 14 C 142/23 - Mietpreisbremse gilt nicht für preisgebundene Wohnungen
    Leitsatz: Die Vorschriften über die Mietpreisbremse (§§ 556d ff. BGB) sind auf preisgebundene Wohnungen nicht anwendbar.(Leitsatz der Redaktion)
    AG Kreuzberg
    15.09.2023
  9. 6 C 52/12 - Schadensersatzpflicht der Ablese- und Abrechnungsfirma gegenüber dem Auftraggeber wegen fehlerhafter Abrechnung; Unwirksamkeit des Haftungsausschlusses in AGB
    Leitsatz: Eine Allgemeine Geschäftsbedingung, wonach bei Abrechnungsmängeln Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz ausgeschlossen sind, es sei denn, es handelt sich um Personenschäden sowie sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Abrechnungsfirma beruhen, ist unwirksam. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Krefeld
    04.05.2012
  10. 3 C 486/11 - Kaution in der Zwangsverwaltung; Mietpool; Prozessführungsbefugnis; Rechtsnachfolge; Umfang der Beschlagnahme; Schadensersatz
    Leitsatz: 1. Der Zwangsverwalter hat nach Beschlagnahme der Wohnung auch dann ein Zugriffsrecht auf die Kaution, wenn das Mietverhältnis nicht vom Vollstreckungsschuldner selbst, sondern von dessen Rechtsnachfolger (hier: Erbin) abgeschlossen wurde. 2. Der Zwangsverwalter ist berechtigt, die vom Mieter vor der Beschlagnahme an den Geschäftsführer eines Mietpools gezahlte Kaution, die dieser unberechtigt an den Mietpool weitergeleitet hat, klageweise im Wege des Schadensersatzes von dem Geschäftsführer herauszufordern. (entgegen AG Krefeld, Urt. v. 10. März 2011 - 3 C 534/10 -) (Nichtamtliche Leitsätze)
    AG Krefeld
    04.04.2013