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Urteil Drittwiderklage gegen Mieter bezüglich Mietpreisbremse


Schlagworte

Drittwiderklage gegen Mieter bezüglich Mietpreisbremse

Leitsätze

1. Hat ein Rechtsdienstleister (Conny GmbH) aus abgetretenem Recht einen Verstoß gegen die Mietpreisbremse gerügt und einen Teilbetrag eingeklagt, obwohl das Mietverhältnis vor Inkrafttreten der Mietenbegrenzungsverordnung abgeschlossen wurde, ist eine Drittwiderklage gegen den Mieter auf Feststellung für die gesamte Dauer des Mietverhältnisses zulässig.

2. Daran ändert sich auch nach Rücknahme der Klage des Rechtsdienstleisters nichts.

(Leitsätze der Redaktion)

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