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Urteil Neuvermietung nach umfassender Modernisierung
Schlagworte
Neuvermietung nach umfassender Modernisierung
Leitsätze
1. Die Mietpreisbremse gilt nicht bei Neuvermietung nach umfassender Modernisierung (hier: Bad, Sammelheizung, Isolierglasfenster, Leitungssystem und Elektrik).
2. Bei einer substantiierten Darlegung der Maßnahmen durch Beifügung von Rechnungen, Leistungsverzeichnissen und Fotos ist ein pauschales Bestreiten der Maßnahmen und der Kosten durch den Kläger unbeachtlich.
(Leitsätze der Redaktion)
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