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Urteil Kosten des Wachdienstes als sonstige Betriebskosten bei Gebäuden im Umfeld linksradikaler Szene
Schlagworte
Kosten des Wachdienstes als sonstige Betriebskosten bei Gebäuden im Umfeld linksradikaler Szene
Leitsatz
Bei Wohnungen im Umfeld der als Hotspot der linksradikalen Szene bekannten Rigaer Straße in Berlin ist der Vermieter bei entsprechender Vereinbarung berechtigt, die Hälfte der Kosten des Wachschutzes als „sonstige Betriebskosten“ auf die Mieter umzulegen.
(Leitsatz der Redaktion)
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