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Urteil Kündigung wegen ungenehmigter Mietereinbauten
Schlagworte
Kündigung wegen ungenehmigter Mietereinbauten
Leitsatz
Eingriffe in die bauliche Substanz, namentlich bauliche Veränderungen der Mieträume - hier: Einbau einer Badewanne inklusive der Verlegung von Wasserleitungen und der Verfliesung sowie der Einbau eines Boilers -, sind dem Mieter in der Regel ohne Zustimmung des Vermieters nicht gestattet; eine Zuwiderhandlung berechtigt den Vermieter zur ordentlichen Kündigung und gibt ihm einen Anspruch auf Rückbau.
(Leitsatz der Redaktion)
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