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  1. 16 C 312/87 - Mieterhöhungsverlangen; Kappungsgrenze nach Wegfall der Preisbindung
    Leitsatz: Ausgangsmietzins für die Berechnung der Kappungsgrenze ist bei aus der Preisbindung herausgefallenen Wohnungen nicht der gezahlte, sondern der preisrechtlich zulässige Mietzins.
    AG Schöneberg
    07.10.1988
  2. 13 C 290/88 - Berliner Mietspiegel, Orientierungshilfe - Terrazzofußboden, Fahrradkeller -; Mieterhöhung, Berliner Mietspiegel; Berliner Mietspiegel, Mieterhöhung; Orientierungshilfe, Berliner Mietspiegel; Gäste-WC, wohnwerterhöhendes Merkmal; Fliesen, wohnwerterhöhendes Merkmal; Einbauwanne, wohnwerterhöhendes Merkmal; Terrazzofußboden, wohnwerterhöhendes Merkmal; Küche, Terrazzofußboden als wohnwerterhöhendes Merkmal; Parkettfußboden, wohnwerterhöhendes Merkmal; Wohnräume, gut besonnte Wohnräume als wohnwerterhöhendes Merkmal; Keller, fehlender als wohnwertminderndes Merkmal; Kabelanschluß, wohnwerterhöhendes Merkmal; Gegensprechanlage, wohnwerterhöhendes Merkmal; Personenaufzug, wohnwerterhöhendes Merkmal; Mängel, behebbare kein wohnwertminderndes Merkmal; Geräuschbelästigungen (Gewerbe), wohnwertminderndes Merkmal; Park, wohnwerterhöhendes Merkmal; Verkehrslärm, wohnwertminderndes Merkmal; Fahrradkeller, fehlender kein wohnwertminderndes Merkmal
    Leitsatz: Die Orientierungshilfe des Berliner Mietspiegels ist nicht buchstabengetreu anzuwenden.
    AG Charlottenburg
    30.09.1988
  3. 4 C 720/87 - Schönheitsreparaturen/Formularklausel; vertragsgemäßer Gebrauch/Korktapete; Formularklausel/Schönheitsreparaturen; unrenovierte Wohnung/Schönheitsreparaturen; Anfangsrenovierung/Formularklausel; Endrenovierung/Formularklausel; Textiltapeten/vertragsgemäßer Gebrauch; Korktapeten/vertragsgemäßer Gebrauch; Tapeten (Textil u. Kork)/Vertragsgemäßer Gebrauch; vertragsgemäßer Gebrauch/Korktapeten; vertragsgemäßer Gebrauch/Textiltapeten; Dübellöcher/positive Vertragsverletzung
    Leitsatz: 1. Das Anbringen von Textil- oder Korktapeten liegt noch innerhalb des vertragsgemäßen Gebrauches. 2. Folgende Formularklausel verstößt gegen § 9 Abs. 1 AGBG und ist unwirksam: "Der Mieter hat alle während seiner Mietzeit erforderlichen Schönheitsreparaturen turnusmäßig auszuführen, ohne Rücksicht auf den Zustand der Mietsache bei Vertragsbeginn und ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt der erstmaligen Erforderlichkeit der Schönheitsreparaturen."
    AG Charlottenburg
    15.08.1988
  4. 8 C 384/88 - Mieterhöhungsverlangen; Kombination mit Modernisierungszuschlag
    Leitsatz: 1. Das Zustimmungsverlangen nach § 2 MHG kann grundsätzlich mit Mieterhöhungsverlangen im Sinne der §§ 3 ff. MHG kombiniert werden. An eine solche Kombination sind allerdings besondere Anforderungen zu stellen. 2. Sonderfall eines selbstverfertigten Zustimmungsverlangens.
    AG Schöneberg
    21.07.1988
  5. 12 C 354/87 - . Formfehler der Mieterhöhungserklärung durch jahrelanges Schweigen des Mieters geheilt.; Mietpreisbindung; öffentlich geförderter Neubau; Mieterhöhungserklärung; Form; Betriebskostenabrechnung; Umlageabrechnung; Rügeobliegenheit des Mieters; Formf
    Leitsatz: 1. Zu den Anforderungen an Mieterhöhungserklärungen nach § 10 WoBindG und den Anforderungen an Umlageabrechnungen. 2. Zur Mietminderung wegen schlechten Fernsehempfangs.
    AG Schöneberg
    08.12.1987
  6. 18 C 165/87 - Wartungskosten als Betriebskosten; Mietnebenkosten; Heizungskosten; Wartungskosten; Erhaltungskosten; Verbrauchserfassungsgeräte; Kosten der Anmietung; Heizkostenabrechnung; Umlagefähigkeit; Mitteilung des Vermieters; Widerspruchsfrist
    Leitsatz: 1) Ein gewisser Kostenaufwand zur vorbeugenden Erhaltung der Heizungsanlage ist zu den Wartungskosten zu rechnen. 2) Zur Umlage der Kosten für die Anmietung von Verbrauchserfassungsgeräten, wenn der Vermieter die Mitteilung gem. § 4 Abs. 2 HeizkostenV unterlassen hat.
    AG Wedding
    28.07.1987
  7. 7 C 595.86 - Abwälzung der Instandsetzungspflicht (Leitungsverstopfungen); Instandhaltungspflicht; Formularklausel; Leitungsverstopfung
    Leitsatz: Die Mietvertragsklausel, wonach der Mieter Leitungsverstopfungen bis zum Hauptrohr auf seine Kosten zu beseitigen hat, verstößt gegen das AGB-Gesetz.
    AG Neukölln
    05.03.1987
  8. 7 C 595.86 - Abwälzung der Instandsetzungspflicht (Leitungsverstopfungen); Instandhaltungspflicht; Formularklausel; Leitungsverstopfung
    Leitsatz: Die Mietvertragsklausel, wonach der Mieter Leitungsverstopfungen bis zum Hauptrohr auf seine Kosten zu beseitigen hat, verstößt gegen das AGB-Gesetz.
    AG Neukölln
    05.03.1987
  9. 13 C 107/86 - Instandhaltungspflicht; Zustand, zum vertragsgemäßen Gebrauch geeignet; Eigentumswohnung als Mietwohnung; Gemeinschaftseigentum; Dach, Instandsetzung; Unmöglichkeit der Leistung; Unvermögen; Verfügungsbeschränkung
    Leitsatz: Der Mieter einer Eigentumswohnung kann vom Vermieter nicht die Beseitigung von Mängeln an Gemeinschaftseigentum verlangen.
    AG Charlottenburg
    30.04.1986
  10. 5 C 477/85 - Modernisierung; Austausch/von Fenstern; Badezimmer/Isolierverglasung; Fenster/Austausch; Isolierverglasung; Kasten-Doppelfenster/Austausch gegen Kunststoffenster mit Isolierverglasung; Küche/Isolierverglasung; Kunststoffenster/mit Isolierverglasung; Wintermonate/Austausch von Fenstern
    Leitsatz: 1. Der Austausch von Kasten-Doppelfenstern durch Kunststoffrahmenfenster mit Isolierverglasung ist keine Wertverbesserung. 2. Der Austausch von Einfachfenstern gegen isolierverglaste Fenster stellt keine Modernisierungsmaßnahme im Sinne des § 541 b BGB dar, soweit es sich um den beabsichtigten Austausch der Einfachfenster in der Küche und im Badezimmer handelt. 3. Der Austausch von Fenstern in den Wintermonaten ist unzumutbar.
    AG Charlottenburg
    04.11.1985