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8 C 98/91 - Datschenvertrag; Nutzungsvertrag über Wochenendgrundstück; befristeter Nutzungsvertrag mit Verlängerungsklausel; EigenbedarfskündigungLeitsatz: 1. Befristeter Nutzungsvertrag mit Verlängerungsklausel gilt nach § 312 Abs. 2 ZGB als unbefristet, wenn im Vertrag selbst keine "gesellschaftlich gerechtfertigten Gründe" für eine Befristung angegeben sind. 2. Kündigung eines Nutzungsvertrages über ein Wochenendgrundstück nur bei Eigenbedarf; zur Frage des Überwiegens des Interesses beim Verpächter.AG Neukölln07.05.1991
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16 C 291/90 - Kündigungsheilung; Schonfrist; Mietrückstandsübernahme durch Sozialamt; VerpflichtungserklärungLeitsatz: Eine Zahlungszusage als Ausgleich für rückständigen Mietzins mit dem Wortlaut: "wenn dadurch die Unterkunft nachhaltig gesichert und Obdachlosigkeit vermieden wird", erfüllt die Voraussetzungen des § 554 II Nr. 2 BGB nicht.AG Schöneberg23.10.1990
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6 C 275/89 - überhöhter Wohnbedarf; Eigenbedarf; Besuch; WohnenLeitsatz: 1. Eine Eigenbedarfskündigung ist wegen überhöhten Wohnbedarfs unwirksam, wenn die Tochter des Vermieters als Studienanfängerin am Studienort in einem geräumigen Einfamilienhaus mit Garten allein wohnen soll. 2. Gelegentlicher Besuch ist kein "Wohnen" im Rechtssinne, auf das Eigenbedarf gestützt werden könnte.AG Bonn05.09.1989
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11 C 427/89 - Kündigung; berechtigtes Interesse; Anschwärzung des VermietersLeitsatz: Wenden sich Mieter schriftlich an den Petitionsausschuß des Abgeordnetenhauses, den Baustadtrat und die politischen Fraktionen eines Bezirksamtes, um den Verdacht zu äußern, daß ein Vermieter Wohnungen des Miethauses in ein Wohnheim umwandeln will, liegt darin kein zur Kündigung berechtigendes vertragswidriges Verhalten.AG Schöneberg22.08.1989
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16 C 185/89 - Pfarrer; Kirchengemeinde; Rechtsweg; Unterlassungsanspruch; Tauben; Taubenfüttern; DienstwohnungLeitsatz: Der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten ist gegeben für die Klage einer Kirchengemeinde gegen ihren vormaligen Pfarrer, der die ihm zugewiesene Dienstwohnung weiterhin innehat und auf Unterlassen von Störungen durch Taubenfüttern auf dem Balkon in Anspruch genommen wird.AG Schöneberg08.08.1989
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15 C 428/88 - Lärm durch Mitmieter; Lärmbelästigung/Mitmieter; Nachtruhe/Störung durch Lärm der Mitmieter; Störung/der Nachtruhe durch Mitmieterlärm; Mitmieter/Lärmbelästigung; Lärmbeeinträchtigung; Mitmieter; Schallschutz/Mitmieter; TA-Lärm/als Maßstab für zulässige LärmbeeinträchtigungLeitsatz: Zu den Ansprüchen des Mieters gegen den Vermieter auf Unterbindung von Lärmbelästigungen, die von einem Mitmieter (hier: Verein für Freizeitgestaltung) ausgehen.AG Schöneberg13.07.1989
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113 C 4614/88 [9] - Gaststättenlärm, Lärm, Stühlerücken, Lärmschutz, Mietminderung, Minderung, VerwirkungLeitsatz: 1. Der Mieter einer Wohnung, die über einer Gaststätte gelegen ist, kann - auch wenn er von zu erwartenden Geräuschbelästigungen wußte - damit rechnen, daß in einem gewissen möglichen Umfang Lärmschutz besteht. Auch wenn die Miete im Hinblick auf die Nutzung des Hauses geringer vereinbart wird, ist der Mieter bei Fehlen solchen Lärmschutzes zur Mietminderung berechtigt. 2. Das Mietminderungsrecht ist nicht allein deshalb verwirkt, weil der Mieter zunächst ein Jahr lang den Lärm hinnimmt.AG Braunschweig29.06.1989
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12 b C 84/89 - Mieterhöhungsverlangen; Zustimmungsverlangen; Verzug mit ZustimmungserklärungLeitsatz: Angesichts der Kompliziertheit der Regelung des § 2 MHG kann es nicht sachgerecht sein, grundsätzlich einen Verzug mit der Zustimmungserklärung zu bejahen.AG Charlottenburg23.06.1989
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18 C 109/89 - Schönheitsreparaturen; Fachhandwerkerklausel; Zahlungsanspruch bei Umbaumaßnahmen des VermietersLeitsatz: 1. Eine Mietvertragsklausel verstößt gegen § 9 AGBG, wenn sie die Ausführung von Schönheitsreparaturen durch einen Fachhandwerker vorschreibt und damit Eigenleistungen des Mieters ausschließt. 2. Der Anspruch auf Vornahme von Schönheitsreparaturen wandelt sich in einen Zahlungsanspruch um, wenn infolge Umbaumaßnahmen des Vermieters in der Wohnung die Schönheitsreparaturen gleich wieder zerstört werden würden.AG Schöneberg12.06.1989
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5 C 217/89 - Mieterhöhungsverlangen; Mietermehrheit; Formularklausel; Mitmieter; Ehefrau; Zustimmungsklage; Mietspiegel; SachverständigengutachtenLeitsatz: 1. Es reicht aus, wenn ein Mieterhöhungsverlangen nach § 2 MHG bei entsprechender Formularklausel im Mietvertrag nur an einen Mitmieter gerichtet ist. 2. Hat die geschiedene Ehefrau die Wohnung allein übernommen, kann die Zustimmungsklage gegen sie allein erhoben werden, wenn der Mann aus dem Mietvertrag entlassen werden möchte. 3. Der Mietspiegel ist ein antizipiertes Sachverständigengutachten.AG Tiergarten05.06.1989