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Urteil Kein Ersatz für vorprozessuale Anwaltskosten nach Mieterhöhungsverlangen
Schlagworte
Kein Ersatz für vorprozessuale Anwaltskosten nach Mieterhöhungsverlangen
Leitsatz
Im Mieterhöhungsverfahren nach § 558 BGB entstandene vorgerichtliche anwaltliche Mahnkosten stellen grundsätzlich keinen ersatzfähigen Verzugsschaden dar.
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