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Suchergebnis Urteilssuche (4811 - 4820 von 7944)
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V ZB 6/07 - Unzulässiger Verzicht auf MiteigentumsanteilLeitsatz: Die Eintragung des Verzichts auf den Miteigentumsanteil an einem Grundstück in das Grundbuch ist unzulässig (Fortführung von Senat, BGHZ 115, 1 ff.).BGH10.05.2007
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IX ZB 271/04 - Ermächtigung für vorläufigen Insolvenzverwalter; Fortsetzungsfeststellungsantrag im InsolvenzverfahrenLeitsatz: a) Das Insolvenzgericht kann den vorläufigen Insolvenzverwalter ermächtigen, in bezug auf Betriebsgrundstücke des Schuldners Betretungsverbote auszusprechen. b) Ist eine Gesellschaft Schuldnerin, kann das Insolvenzgericht den vorläufigen Insolvenzverwalter nicht ermächtigen, in die organschaftliche Stellung der Vertreter einzugreifen. c) Zur Zulässigkeit eines Fortsetzungsfeststellungsantrags gegen Sicherungsmaßnahmen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens.BGH11.01.2007
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V ZB 43/93 - Teilungserklärung; Erwerberhaftung für WohngeldrückständeLeitsatz: Die durch Teilungserklärung getroffene Bestimmung, wonach auch der Erwerber einer Eigentumswohnung für Wohngeldrückstände des Voreigentümers haftet, ist grundsätzlich wirksam.BGH24.02.1994
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I-10 U 149/11 - Rechtswegzuständigkeit; sonstige Familiensache; Eheleute als Mieter und VermieterLeitsatz: Behauptet der gewerbliche Mieter (Ehemann) gegenüber der Mietzahlungsklage der Vermieterin (Ehefrau), das gewerbliche Mietverhältnis sei „anlässlich der Trennung der Parteien entweder aufgehoben oder gekündigt oder jedenfalls beeinträchtigt worden, oder rechnet er hilfsweise mit Gegenforderungen auf, die in „trennungsbedingten finanziellen Folgen wurzeln", handelt es sich nicht um eine sonstige Familiensache i.S. des § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG.OLG Düsseldorf01.12.2011
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8 U 170/10 - Vorankündigungsklausel für Aufrechnung; keine Geltung bei Beendigung des Mietverhältnisses; Mietminderung; Zurückbehaltungsrecht; RäumungLeitsatz: Die Klausel, wonach der Mieter gegenüber dem Mietzins mit seiner Gegenforderung nur aufrechnen oder ein Minderungs- oder Zurückbehaltungsrecht nur ausüben kann, wenn er dies mindestens einen Monat vor Fälligkeit des Mietzinses dem Vermieter schriftlich angekündigt hat, ist wirksam. Eine solche Vorankündigungsklausel gilt aber nicht mehr, wenn das Mietverhältnis beendet ist und das Mietobjekt geräumt und herausgegeben ist und nur noch wechselseitige Ansprüche abzurechnen sind (im Anschluss an BGH NJW-RR 1988, 329).KG25.07.2011
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2 Ws 351/09 REHA - Strafrechtliche Rehabilitierung; zwangsweise Unterbringung im Kinderheim; Indiz für politische VerfolgungLeitsatz: Ist der Betroffene unter Ausschaltung aufnahmebereiter, in der DDR lebender Verwandter in Kinderheimen untergebracht worden, ohne dass dafür anerkennenswerte erzieherische Gründe bestanden haben, so indiziert dies die politische Verfolgung. (Nichtamtlicher Leitsatz)KG16.06.2011
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I-24 W 9/10 - Verfolgung mehrer AnsprücheLeitsatz: Mehrere in einem Verfahren geltend gemachte Ansprüche werden gebührenrechtlich nur dann zusammengerechnet, wenn sie gleichzeitig nebeneinander verfolgt werden.OLG Düsseldorf16.08.2010
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65 S 27/19 - Fristlose, hilfsweise fristgemäße Kündigung, Begründungserfordernisse bei Zahlungsverzugskündigung mit unterschiedlichen ZahlungsrückständenLeitsatz: Bei einfachen und klaren Fallgestaltungen einer auf Zahlungsverzug gestützten Kündigung braucht der Vermieter zur Begründung nicht den genauen Zeitpunkt und den konkreten Mietrückstand für einzelne Monate anzugeben. Es genügt vielmehr, dass der Mieter anhand der Begründung erkennen kann, von welchem Rückstand der Vermieter ausgeht, und dass der Vermieter diesen Rückstand als Grund für die fristlose Kündigung wegen des Zahlungsverzugs heranzieht. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin12.04.2019
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14 C 284/23 - Kostentragung aus letztlich unbegründeter FehlermeldungLeitsatz: Hat der Mieter wegen eines subjektiv wahrgenommenen Schmorgeruchs aus einer Elektroanlage über die Hausverwaltung den Einsatz eines Handwerkers ausgelöst, haftet er nicht für die daraus entstandenen Kosten, wenn der Wahrnehmung eine Fehlannahme zugrunde gelegen hat und der Handwerkereinsatz unnötig war. (Leitsatz der Redaktion)AG Köpenick29.08.2024
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7 C 39/17 - Eintritt sonstiger Personen in das Mietverhältnis nach Tod des MietersLeitsatz: Der Eintritt sonstiger Personen in das Mietverhältnis nach dem Tod des Mieters setzt ein intimes Verhältnis mit dem Verstorbenen nicht voraus. (Leitsatz der Redaktion)AG Tempelhof-Kreuzberg11.12.2017