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Urteil Zustimmungsabhängige Tierhaltung, Tierhaltungsklausel, fehlende Gründe für die Versagung der Tierhaltung
Schlagworte
Zustimmungsabhängige Tierhaltung, Tierhaltungsklausel, fehlende Gründe für die Versagung der Tierhaltung
Leitsatz
Die Erlaubnis zur Haltung einer Deutschen Dogge in einer Mietwohnung kann verlangt werden, wenn keine Beeinträchtigungen der Mitmieter oder der Sachsubstanz zu erwarten sind und der Mieter für seinen Hund eine umfassende Versicherung auch für Schäden am Mietobjekt abgeschlossen hat. Bedenken gegen die artgerechte Haltung spielen bei der rein mietrechtlichen Entscheidung keine Rolle.
(Leitsatz der Redaktion)
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