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Urteil Keine Streitwertbegrenzung bei Zahlungsklagen
Schlagworte
Keine Streitwertbegrenzung bei Zahlungsklagen
Leitsatz
Die Begrenzung des Streitwertes durch den Verkehrswert des Wohnungseigentums des Klägers (§ 49a Abs. 1 Satz 3 GKG) ist auf Zahlungsklagen nicht anzuwenden.
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