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5 A 11/14 - Rückforderung einer Entschädigung wegen Enteignung gegenüber dem ErbenLeitsatz: Ist dem Erblasser aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Angaben eine Entschädigung gewährt worden, so kann diese Bösgläubigkeit dem Erben bei einem Widerruf nicht zugerechnet werden.VG Magdeburg05.05.2015
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VG 29 K 21.09 - Restitution; Veräußerung durch staatlichen Verwalter; unlautere Machenschaft; Investitionskauf für Bau von Verkehrsanlagen; Verkehrsfläche; VollzugsdefizitLeitsatz: Der Schädigungstatbestand der Veräußerung durch den staatlichen Verwalter (§ 1 Abs. 1 Buchst. c VermG) ist nicht erfüllt, wenn dieser ein Grundstück in das Eigentum des Volkes verkauft hat, um einer drohenden Enteignung zuvorzukommen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1996 - 7 C 57.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 114). Dazu ist nicht erforderlich, dass eine Enteignung für den Fall des Scheiterns des Ankaufs bereits vorbereitet war. Das gilt auch dann, wenn - wie hier beim Bau von Verkehrsanlagen - ein Vollzugsdefizit insofern bestand, als tatsächlich in erheblichem Umfang die Überführung benötigter Flächen in Volkseigentum unterblieb.VG Berlin16.02.2012
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VG 29 K 22.09 - Einzelrestitutionsantrag als Antrag auf Unternehmensrestitution; Antragstellung; Ausschlussfrist; Unternehmensrestitutionsantrag; Antragsumdeutung; verfolgungsbedingter Vermögensverlust; verdeckte AnhängigkeitLeitsatz: Ein dem Wortlaut nach auf Einzelrestitution gerichteter Antrag kann als Antrag auf Unternehmensrestitution zu beurteilen sein, wenn nach dem Klagegrund in rechtlicher Hinsicht davon auszugehen ist, dass durch die Entziehung des angemeldeten Vermögenswerts ein Unternehmen geschädigt wurde.VG Berlin31.03.2011
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VG 16 A 171.08 - Öffentlich rechtlicher Vertrag; städtebaulicher Vertrag; erster Förderungsweg; Grundförderung; Bewilligung; Anschlussförderung; Anspruch aus Vertrag (verneint); Buchholz-WestLeitsatz: Der Rahmenvertrag des Landes Berlin mit verschiedenen Investoren über die städtebauliche Entwicklung in Buchholz‑West, südlicher Teilbereich, vom 12. Dezember 1994 begründet keine Ansprüche der Förderungsnehmer auf die Gewährung einer Anschlussforderung nach Auslaufen der 15-jährigen Grundförderung.VG Berlin20.01.2011
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4 K 64/06 - Unredlicher Erwerb eines NutzungsrechtsLeitsatz: 1. Aufgrund einer Urkunde, die den Entstehungszeitpunkt nicht enthielt, konnte ein Nutzungsrecht nicht entstehen. 2. Dient die Nutzungsrechtserweiterung dem alleinigen Zweck, den Erwerbern in den erkennbar entstehenden Auseinandersetzungen mit den Alteigentümern eine stärkere Rechtsposition zu verschaffen, ohne dass das damals geltende Recht hierfür eine Grundlage geboten hätte, muss ein Erwerb des Nutzungsrechts auch als unredlich gemäß § 4 Abs. 3 a VermG angesehen werden. 3. Ist also das entzogene Grundstück von dem den redlichen Erwerb vermittelnden dinglichen Nutzungsrecht nur teilweise erfasst, kann es grundsätzlich im Übrigen an den Alteigentümer zurückgegeben werden, das gilt auch dann, wenn das verliehene dingliche Nutzungsrecht eine nicht näher bestimmte Teilfläche aus einem größeren Gesamtgrundstück betrifft. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)VG Frankfurt/Oder08.10.2008
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VG 29 A 265.07 - Gestreckter Schädigungstatbestand steckengebliebener Selbstliquidation; Ersatzeinheitswert; Einheitswert; Unternehmensrestitution; Singularrestitution; Unternehmensbeteiligung; SchädigungszeitpunktLeitsatz: 1. Kann der als Bemessungsgrundlage der Entschädigung für den Verlust eines Unternehmens heranzuziehende Einheitswert nicht ermittelt werden, ist ein Ersatzeinheitswert nach dem Beweissicherungs- und Feststellungsgesetz maßgebend. 2. Die Bindungswirkung des Restitutionsbescheides umfasst auch die Frage, ob es sich um eine stille oder eine atypische stille Gesellschaft handelt. 3. Ein stiller Gesellschafter ist ein atypischer stiller Gesellschafter, wenn er aufgrund der vertraglichen Ausgestaltung des stillen Gesellschaftsverhältnisses hinsichtlich seiner vermögensmäßigen Beteiligung und seines Einflusses auf die Geschicke der Gesellschaft weitgehend einem Gesellschafter gleich steht. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)VG Berlin22.05.2008
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4 K 1456/01 - Unlautere Machenschaft; MachtmissbrauchLeitsatz: 1. Die Beweislast für den Schädigungstatbestand einer unlauteren Machenschaft nach § 1 Abs. 3 VermG trifft denjenigen, der sich zur Begründung seines Anspruchs auf den Schädigungstatbestand beruft. 2. Handelt es sich bei der vermögensentziehenden Maßnahme um eine Veräußerung zwischen Privaten auf privatrechtlicher Grundlage, so ist erforderlich, dass der Staat den manipulativen Verkauf, wenn nicht veranlasst, so doch zumindest gedeckt und damit selbst an der unlauteren Machenschaft mitgewirkt hat. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)VG Frankfurt/Oder14.05.2008
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22 A 177.05 - Geltungsbereich des Vermögensgesetzes; hypothekarisch gesicherte Forderungen an außerhalb des Geltungsbereichs des Vermögensgesetzes belegenen Grundstücken; Anrechnung des Bilanzpostens "Amortisationskonten"; fristgerechte KlageerhebungLeitsatz: 1. Wird nach Ablauf der einmonatigen Klagefrist in einem weiteren, späteren Schriftsatz der in der fristgerecht eingereichten Klage bezifferte Klageantrag erhöht, so ist die Klage insoweit unzulässig. 2. Der Ansatz der als Umlaufvermögen auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesenen Hypotheken, Rentenbankkreditanstalt‑Hypotheken und Kommunaldarlehen ist nicht deshalb zu kürzen, weil ein Teil der bilanzierten Hypotheken auf Grundstücken lastete, die außerhalb des Geltungsbereiches des Vermögensgesetzes belegen sind. 3. Steht nicht eindeutig fest, ob zum Unternehmen gehörige Grundstücke im Beitrittsgebiet belegen waren, so obliegt den Antragstellern der Nachweis für die Belegenheit dieser Liegenschaften im Geltungsbereich des Vermögensgesetzes. 4. Die Bilanzposition "Amortisationskonten" ist in voller Höhe bei den Schulden eines Unternehmens anzusetzen. (Leitsätze der Redaktion)VG Berlin12.03.2008
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6 K 59/01 - Faktische Enteignung eines Vereins auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage; fehlende Berechtigtenstellung bei Untersagung eines VereinsLeitsatz: 1. Der Ausschlusstatbestand der "Enteignungen von Vermögenswerten auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage" im Sinne des § 1 Abs. 8 Buchstabe a VermG setzt einen Eigentumszugriff voraus, der in die Zeit vor Gründung der DDR am 7. Oktober 1949 fällt. Dabei ist eine förmliche Enteignung in dieser Zeit nicht erforderlich. Vielmehr reicht es aus, wenn zumindest faktisch der Eigentümer durch hierauf gerichtete staatliche Maßnahmen vollständig und endgültig aus seinem Eigentum verdrängt worden ist. 2. Ein Verein ist dann nicht "Berechtigter" i. S. d. § 2 Abs. 1 Satz 1 VermG, wenn er nach Besatzungsrecht oder nach den Vorschriften des BGB untergegangen ist. Finden sich dagegen zahlreiche Mitglieder nach Beseitigung des politischen Drucks sofort wieder zusammen, um den Verein unverändert unter seinem satzungsmäßigen Zweck mit der bisherigen Tradition fortzusetzen, so besteht der Verein fort. (Leitsätze der Redaktion)VG Potsdam14.03.2007
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1 K 1131/02 - Zwangsvollstreckung; Zuschlagsbeschluss; Restitution; Rückübertragung; Anwendungsbereich des Vermögensgesetzes; rechtswidrige Zwangsvollstreckung; machtmißbräuchliche ZwangsvollstreckungLeitsatz: Ein Vermögenswert, der auf der rechtsgestaltenden Wirkung einer im Wege der Zwangsvollstreckung ergangenen Entscheidung beruht, kann selbst dann nicht durch eine Restitution nach vermögensrechtlichen Vorschriften zurückübertragen werden, wenn die gerichtliche Entscheidung vom Sekretär des Kreisgerichts getroffen worden ist und grob rechtsstaatswidrig war. (Leitsatz der Redaktion)VG Chemnitz26.07.2006