Urteil Austausch von Vertragspartner bei Mietermehrheit, Wohngemeinschaft
Schlagworte
Austausch von Vertragspartner bei Mietermehrheit, Wohngemeinschaft
Leitsätze
1. Mieten Lebenspartner, unabhängig von einer Eintragung ihrer Lebenspartnerschaft, Eheleute oder Eltern (-teile) und (erwachsene) Kinder eine Wohnung gemeinsam, bedarf es einer übereinstimmenden Willenserklärung von Mietern und Vermieter, dass ein aus der Mietermehrheit ausscheidender Mieter durch einen Dritten ersetzt werden soll. Allein eine Mehrheit von Mietern begründet deshalb keinen Anspruch gegenüber dem Vermieter, einem Austritt eines Mitmieters oder seinem Austausch durch einen Dritten zuzustimmen.
2. Ein Wechselrecht der Mieter besteht nur, wenn es von vornherein eine Grundlage des Vertrages bildet oder später mit dem Vermieter vereinbart wurde.
(Leitsätze der Redaktion)
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