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Urteil Nutzung eines Teileigentums für Gottesdienste
Schlagworte
Nutzung eines Teileigentums für Gottesdienste
Leitsatz
Die Nutzung eines Teileigentums zum Abhalten von Gottesdiensten durch eine Freikirche ist grundsätzlich zulässig.
(Leitsatz der Redaktion)
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